Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten

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- Phase 2 (2026): Überprüfung der Zusammensetzung und der Einsetzungsver- fügungen der beizubehaltenden Kommissionen mit Blick auf die vollständige Er- neuerung im Jahr 2027 für die Amtszeit 2028 bis 2031.

Im Rahmen der ersten Phase der Überprüfung haben die Departemente die Auflösung von 17 Kommissionen und die Fusion von 9 Kommissionen zu 3 vorgeschlagen. Der Bundesrat hat am 5. November 2025 beschlossen, dass die Auflösung von 10 Kom- missionen und die Zusammenlegung von 9 Kommissionen Gegenstand des vorliegen- den Vernehmlassungsverfahrens sein sollen.

1.1.4 Weitere Fragestellungen

Im Zuge der Beratungen der – letztlich abgelehnten – Motion 25.3018 in der Staatspo- litischen Kommission des Nationalrates sowie im Ständerat wurde die direkte Einfluss- nahme von Kommissionen und ihren Mitgliedern auf parlamentarische Beratungen (Lobbying) als problematisch beurteilt.

Ausserdem definiert Artikel 57a RVOG den Zweck der ausserparlamentarischen Kommissionen. In ihrem Bericht hat die Parlamentarische Verwaltungskontrolle zu Recht festgestellt, dass bestimmte Kommissionen mehrheitlich oder fast ausschliess- lich Dienstleistungen erbringen, die weder für den Bundesrat noch für die Bundesver- waltung bestimmt sind. Infolgedessen ist eine Präzisierung von Artikel 57a RVOG vorgesehen, um der aktuellen Praxis besser zu entsprechen.

1.2 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate gien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 20208 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 20209 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt.

1.3 Bereits getroffene Massnahmen

Am 5. November 2025 hat der Bundesrat die Auflösung von 3 Kommissionen10 für die neue Legislaturperiode, d. h. ab dem 1. Januar 2028, beschlossen. Er beauftragte die Departemente, die notwendigen Verordnungsänderungen hinsichtlich der Auflösung von 4 weiteren Kommissionen11 bis Ende 2027 vorzubereiten. Das EJPD wurde beauf- tragt, bis Ende 2026 zu prüfen, welche Organisationsform für die Eidgenössische Fach- kommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter geeignet ist. Ausserdem beauftragte der Bundesrat das EDI, die Fusion von zwei Kom-

8 BBl 2020 1777

9 BBl 2020 8385

10 Die Aufsichtskommission für die Sammlung Oskar Reinhart Am Römerholz in Winterthur wird unter einer geeigneteren Rechtsform weiterbestehen. Die Eidgenössische Kommission für Militär- und Katastrophenmedizin und die Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen werden aufgelöst. Ihre Aufgaben werden von der Verwaltung übernommen.

11 Die Eidgenössische Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung, die in einer geeigneteren Rechtsform weiterbestehen wird. Die Aufgaben der Eidgenössischen geologischen Fachkommission, des Schweizerischen nationalen FAO-Komitees und der Kommission für Forschung im Strassenwesen werden von der Verwaltung übernommen.