Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten

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Wie in Kapitel 3.1.6 dargelegt, müssen die Evaluationen periodisch von Expertenkom- missionen oder Evaluationsinstitutionen durchgeführt werden, die so unabhängig wie möglich vom Schweizer BFI-System sind, internationale Standards anwenden und mit internationalen Experten zusammenarbeiten. Das Auswahlverfahren für die Förderung gemäss Art. 15 FIFG wird kohärenter gestaltet. Es ist geplant, neue Auswahlverfahren bereits im Rahmen der BFI-Botschaft 2029–2032 einzuführen.

Im Rahmen der formellen Krisenmangementorganisation wurde am 8. Dezember 2023 die «Zusammenarbeitsvereinbarung betreffend Organisation wissenschaftlicher Bera- tung der Bundesverwaltung in Krisenfällen» von mehreren BFI-Partnern unterzeichnet. Ihre jeweilige Rolle in der Krisenorganisation ist jedoch sehr unterschiedlich. Während die Rektorenkonferenz swissuniversities als Ansprechpartnerin für die Bundesverwal- tung im Krisenfall fungieren soll und geeignete hochspezialisierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vorschlagen muss, hat der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR) als rein beratendes Gremium ohne operative Kapazitäten, keine spezifische Rolle. Die Aufhebung des SWR hat daher keine Auswirkungen auf die Krisenorganisa- tion des Bundes.

2.4 Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland

2.4.1 Die beantragte Neuregelung

Der Bund fördert weltweit 17 Schweizerschulen im Ausland: Bangkok, Barcelona, Bo- gota, Catania, Lima, Madrid, Mailand, Mexiko (mit Filialschulen Cuernavaca und Querétaro), Bergamo, Rom, Santiago, Sao Paulo (mit Filialschule in Curitiba), Singapur und Peking. Er stützt sich dabei auf das Schweizerschulengesetz vom 21. März 201426 (SSchG). Die Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland berät gemäss Artikel 21 Absatz 2 SSchG das Eidgenössische Departement des Innern beim Vollzug des Gesetzes.

Die Bundesverwaltung steht in regelmässigem Kontakt mit den Schweizerschulen, mit dem Dachverband der Schweizerschulen (educationsuisse) sowie mit der Vereinigung der Patronatskantone der Schweizerschulen. Diese Gremien decken den Austausch- und Beratungsbedarf der Verwaltung hinreichend ab. Auf die Kommission für die Ver- mittlung schweizerischer Bildung im Ausland kann deshalb verzichtet werden.

2.4.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Die Kommission traf sich in den letzten Jahren durchschnittlich ein- bis zweimal pro Jahr. Entsprechend tief fielen die Kosten der Kommission aus. Die Aufhebung führt zu einer Einsparung von rund 2 500 Franken pro Jahr.

2.4.3 Umsetzungsfragen

26 SR 418.0