Vernehmlassungsvorlage - CO2-V
Vernehmlassung 2026/11: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027 · 7 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage
Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 5 (Art. 29 Abs. 1)
Sanktionsbeträge bei Überschreiten der individuellen Zielvorgabe (Art. 13 Abs. 1 des CO2-Gesetzes)
Ziff. 1 Bst. d
1 Sanktionsbeträge für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper
Die zu entrichtenden Sanktionsbeträge bei Überschreiten der individuellen Zielvorgabe betragen für jedes Gramm CO2 pro Kilometer (ab 0,1 Gramm) über der individuellen Zielvorgabe:
d. für das Referenzjahr 2027: XX Franken.
Ziff. 2 Bst. c
2 Sanktionsbeträge für schwere Fahrzeuge
Die zu entrichtenden Sanktionsbeträge bei Überschreiten der individuellen Zielvorgabe betragen für jedes Gramm CO2 pro Tonnenkilometer (ab 0,1 Gramm) über der individuellen Zielvorgabe:
c. für das Referenzjahr 2027: XX Franken.