Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/20: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 12 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
4.6 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
Die Vorlage sieht keine Finanzhilfen oder Abgeltungen im Sinne des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 199011 vor.
4.7 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die zur gesetzmässigen Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung zusätzlich erforderlichen Regelungskompetenzen werden wie üblich an den Bundesrat delegiert.
4.8 Datenschutz
Auf das Datenschutzrecht hat die Vorlage keine Auswirkungen.
11 SR 616.1 12/12