Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/20: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) · 12 Seiten
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Die zwischen 2015 und 2024 erfassten Statistiken der KSUV zeigen, dass die durchschnittlichen Kosten eines von der Suva anerkannten Falls bei rund 7300 Franken liegen. Diese Zahlen basieren auf rund 250 anerkannten Fällen in diesem Zeitraum; das entspricht etwa 25 Fällen pro Jahr, von denen keiner zur Auszahlung einer Rente geführt hat. Die wenigen verzeichneten Fälle und das Ausbleiben von Rentenzahlungen erklären den niedrigen Durchschnittsbetrag pro Fall. Diese Summe könnte jedoch erheblich steigen, wenn eine Rente gewährt würde.
Jedes Jahr verzeichnet die Suva rund 40 Meldungen von Vergewaltigungen oder sexuellen Übergriffen. Ein Drittel der entsprechenden Anträge wird aus verschiedenen Gründen abgelehnt. 85 % der Opfer dieser Übergriffe sind Frauen. Da der Anteil der bei der Suva versicherten Frauen deutlich geringer ist als der Anteil der privat versicherten Frauen, ist davon auszugehen, dass private Versicherer doppelt so viele Fälle verbuchen wie die Suva. Die KSUV schätzt daher, dass derzeit bei allen UVG-Versicherern zusammen jährlich rund 120 Fälle gemeldet werden, von denen 80 anerkannt werden. Würden alle abgelehnten Fälle in Zukunft anerkannt, würde dies somit zu einer Zunahme von ca. 40 Fällen pro Jahr führen, was Mehrkosten in der Höhe von rund 300 000 Franken verursachen würde.
Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Fällen derzeit nicht gemeldet wird. Diesbezüglich ist es möglich, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung in gewisser Weise Hemmungen nimmt, sodass künftig mehr Fälle in Zusammenhang mit Vergewaltigung oder sexuellen Übergriffen gemeldet werden. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorlage jährliche Kosten von schätzungsweise 300 000 bis zu einer Million Franken verursachen würde. Da sich die Nettoprämien für Nichtberufsunfälle im Jahr 2024 insgesamt auf 3,44 Milliarden Franken beliefen, würden Mehrkosten von 1 Million Franken einer Prämienerhöhung von rund 0,03 % entsprechen.
Gemäss den Schweizer Kriminalitätsstatistiken3 wurden im Jahr 2024 insgesamt 1753 Personen von der Polizei wegen sexueller Nötigung (Art. 189 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 StGB) oder sexuellem Missbrauch (Art. 191 StGB) angeklagt. Im gleichen Jahr wurden 274 Verurteilungen auf der Grundlage der oben genannten Artikel ausgesprochen. Diese Zahlen bestätigen die Schätzungen der KSUV.
3.6 Auswirkungen auf die Gesundheit und die Gesellschaft
Die Vorlage gewährleistet, dass bei Opfern von Vergewaltigungen oder sexuellen Übergriffen – insbesondere solchen, die mittels chemischer Unterwerfung begangen wurden – die Folgeschäden von der Unfallversicherung übernommen werden. So können die Betroffenen den gesamten Leistungskatalog des UVG in Anspruch nehmen, sei es in Form von Pflegeleistungen, Kostenrückerstattungen oder Geldleistungen wie Taggeldern zum Ausgleich des Erwerbsausfalls. Aus sozialer und gesundheitlicher Sicht ist dies ein bedeutender Fortschritt für die Opfer sexueller Übergriffe.
3.7 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Vorlage hat keine direkte Auswirkung auf die Umwelt.
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