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Vernehmlassung 2026/28: Teilrevision Postgesetz (PG) und Teilrevision Postorganisationsgesetz (POG) · 8 Seiten
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Postgesetz «%ASFF_YYYY_ID»
d. Anzahl der Bareinzahlungen: 24 Millionen.
2Er darf dabei den Mindestumfang nach Artikel 14b nicht unterschreiten.
3Wird einer der Schwellenwerte nach Absatz 1 unterschritten, so kann die Post dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beantragen, dass das UVEK dem Bundesrat eine Änderung der Ausfüh- rungsbestimmungen zur Grundversorgung beantragt.
4Das UVEK informiert die Öffentlichkeit jährlich über die Anzahl der Beförderun- gen und Bareinzahlungen nach Absatz 1.
Art. 14b Mindestumfang
1Die Post stellt die Beförderung von Briefen und elektronischen Sendungen als Ein- zel- oder Massensendung, von Paketen als Einzelsendung sowie von Zeitungen und Zeitschriften sicher.
2Sie stellt Briefe sowie Zeitungen und Zeitschriften an mindestens drei Wochenta- gen zu. Abonnierte Tageszeitungen und Pakete werden an mindestens fünf Wochen- tagen zugestellt.
3Sie stellt landesweit den Zugang zu den Dienstleistungen der Grundversorgung si- cher. Bei der Ausgestaltung des Zugangs berücksichtigt sie lokale und regionale Ge- gebenheiten.
4Der Bundesrat kann in Bezug auf die Ausgestaltung des Zugangs ein Dialogverfah- ren zwischen der Post und den Kantonen vorsehen.
Art. 16 Abs. 2, 3 zweiter Satz, 4 Einleitungssatz und Bst. b sowie Abs. 8
2Die Post legt die Preise für Briefe und Pakete der Grundversorgung nach einheitli- chen Grundsätzen fest. Die Preise für Einzelsendungen im Inland sind distanzunab- hängig. Mit Absenderinnen und Absendern von Massensendungen kann die Post Preise vereinbaren, die sich vorwiegend nach den entstehenden Kosten richten.
3… Aufgehoben
4Ermässigungen werden gewährt für die Tageszustellung von:
b. Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen an ihre Abonnentinnen und Abonnenten, Mitglieder, Spenderinnen und Spender (Mitgliedschafts- und Stiftungspresse).
8Aufgehoben
Art. 18 Abs. 2 Einleitungssatz (Betrifft nur den französischen Text) und Bst. a sowie
3 zweiter und dritter Satz
2Vom reservierten Dienst ausgenommen sind:
a. Kurierpostsendungen und Expressbriefe;
3… Aufgehoben