Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/38: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit · 89 Seiten

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verschiedene Sicherheitsanforderungen (z. B. die «5G-Toolbox» der EU98). Entspre- chend sollte die Akzeptanz der Branche vorliegen.

Die weiteren Massnahmen sind von geringerer Bedeutung und könnten einige hundert Anbieterinnen von Fernmeldediensten in der Schweiz treffen. Die allermeisten dieser Anbieterinnen erfüllen die operativen und sicherheitstechnischen Anforderungen be- reits jetzt, sodass die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen für sie begrenzt ausfallen dürften. Im Gegenzug stellt die Sicherung der Fernmeldeinfrastrukturen einen zentra- len Wettbewerbsvorteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz dar.

Die langfristigen Auswirkungen auf die Produktivität sind derzeit schwierig abzuschät- zen, dürften aber tendenziell positiv sein, da die Massnahmen generell die Betriebssi- cherheit stärken und dadurch Kosten durch Betriebsausfälle vermieden werden könn- ten.

Zusätzliche Kosten, die sich aus den Massnahmen ergeben, werden mit grosser Wahr- scheinlichkeit an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden.

Die Einführung von Massnahmen zur Sicherung der Fernmeldeinfrastrukturen könnte die Innovation im Bereich der Sicherheit und der Resilienz durch die betroffenen Schweizer Unternehmen stärken und die Digitalisierung vorantreiben.

Die Massnahmen sollen wettbewerbsneutral ausgestaltet werden, sodass keine Ein- flüsse auf den Wettbewerb in der Schweiz zu erwarten sind.

5.3.2 Infrastrukturausbau

Bei den technischen Vorschriften zur gebäudeinternen Verkabelung in Artikel 35b ist von einem relativ geringen, nicht quantifizierbaren Nutzen auszugehen. Netzbetreibe- rinnen, die bestehende gebäudeinterne Kabel mitbenutzen wollen, finden damit gleiche Bedingungen vor, was zu geringeren Koordinationskosten und mehr Effizienz bei der Installation führen kann. Zudem kann die Nutzbarkeit für Dritte sichergestellt und eine ineffiziente Duplizierung der gebäudeinternen Verkabelung vermieden werden. Im All- gemeinen ist zwar aufgrund fraglicher Rentabilität99 nicht von einer sehr grossen Zahl von Gebäuden auszugehen, die von mehreren Anbieterinnen von Fernmeldediensten mit eigener Infrastruktur erschlossen werden. Das BAKOM schätzt den Anteil parallel mit Glasfaser erschlossener Gebäude auf aktuell vier Prozent100. Gleichzeitig ergab die unter Kapitel 1.2.2 erwähnte Umfrage101 unter den rund 200 Inhaberinnen von FTTH-Betreibernummern, dass rund ein Viertel dieser Unternehmen das in Artikel 35a vorge- sehene Recht, weitere Anschlüsse zu den bereits Bestehenden installieren zu können, bereits in Anspruch nahm. Zudem wurde in der Umfrage auf bautechnische Probleme bei der Erschliessung von Mehrfamilienhäusern durch mehrere Netzbetreiberinnen hin- gewiesen.

Kostenseitig dürfte es sich aufgrund der Orientierung an bestehenden und in einer Branchenarbeitsgruppe erarbeiteten technischen Richtlinien des BAKOM102 grössten-

98 EU (2020)

99 Siehe z. B. WIK (2019)

100 BAKOM (2024c)

101 BAKOM (2024a und b)

102 BAKOM (2012)