Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/38: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit · 89 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 72Fedlex · Erläuternder Bericht
dadurch keine zusätzlichen Regulierungskosten, da die Sperrungen teilweise bereits heute vorgenommen werden.
Die Aufklärung zu Möglichkeiten im Bereich des Jugendschutzes nach Artikel 46a um- fasst Beratung im Shop, online oder telefonisch. Es wird hauptsächlich mit einem ein- maligen Mehraufwand für Anbieterinnen von Internetzugängen gerechnet (Aufberei- tung Online-Schulung / Recherche-Tools, Apps usw.). Eine Schätzung für die Branche (Anbieterinnen von Internetzugängen) geht von einmaligen totalen Kosten zwischen 120’000 und 240’000 Franken aus. Abhängig von der Nachfrage auf Seiten der Erzie- hungsberechtigten wird mit jährlich wiederkehrenden Kosten (Beratung, Online-Schu- lung) von 80’000 bis 650'000 Franken gerechnet. Es sind circa 150 Anbieterinnen von Internetdiensten85 betroffen. Wenn keine Branchenlösung realisiert wird, werden die Kosten höher geschätzt. Es wurde zudem geprüft, ob die betroffenen Unternehmen durch die Aufhebung von Regulierungen im gleichen Bereich entlastet werden können. Im Bereich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Pornografie kann auf keine bestehende Regulierung verzichtet werden.
Anpassung von Artikel 20 sowie neue Artikel 20a bis 20e
Fernmeldenetze sind kritische Infrastrukturen. Im Rahmen der nationalen Strategie des Bundesrates86 zum Schutz kritischer Infrastrukturen gilt die Telekommunikation als Teilsektor von sehr grosser Kritikalität, insbesondere weil andere kritische Infrastruktu- ren massgeblich von Fernmeldediensten abhängig sind87.
Dabei nimmt die Notkommunikation innerhalb der Telekommunikation für die Bevölke- rung und die Wirtschaft eine zentrale Rolle ein. In der Schweiz wurden 2023 gemäss BAKOM88 rund 3,9 Millionen Notrufe abgesetzt. Diese dienen insbesondere der Alar- mierung der Feuerwehr, der Rettungsdienste bei medizinischen Notfällen und der Po- lizei bei Gefährdungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Diese Alarmierungs- möglichkeit ist sowohl in der ordentlichen Lage als auch während Krisen89 zum Schutz von Leib und Leben sowie von Eigentum wichtig.
Durch die vorliegenden Massnahmen zur Erhöhung der Resilienz und Verfügbarkeit der Notkommunikation können ausfallbedingte Kosten vermieden werden. In der or- dentlichen Lage kann mit jeder gewonnenen Minute pro Einsatz der BORS je nach Annahmen und Einsatztyp ein Nutzenwert von mehreren Tausend Franken resultie- ren90. Zudem zeigen quantitative Abschätzungen zu den Kosten von Unterbrüchen der Stromversorgung (regionale Blackouts sowie nationale Strommangellagen gemäss dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz, BABS)91, dass die Aufrechterhaltung ver- schiedener Fernmeldedienste (Notruf, Sprachanrufe, eingeschränktes Internet, Ra- dio/TV) einem Nutzen von rund 16 Milliarden Franken entsprechen kann. Davon ent- fallen 30 Prozent allein auf die Aufrechterhaltung von Notrufen92.
85 Zahlen von 2023 gemäss BAKOM (2025b)
86 Bundesrat (2023c)
87 BABS (2024) und BfS (2023)
88 BAKOM (2025c)
89 ETC (2022)
90 siehe z. B. Jaldell, Henrik (2017) sowie Weinholt, Åsa / Andersson Granberg, Tobias (2015)
91 BABS (2020)
92 AWK und INFRAS (2022)