Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/38: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit · 89 Seiten

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teils um Sowieso-Kosten handeln. Eine mögliche Ergänzung im Bereich des Hausan- schlusskastens (HAK)103 könnte zukünftig gewisse zusätzliche Kosten verursachen. Unter den (groben) Annahmen, dass in der Schweiz noch 1 Million Gebäude mit Glas- faser zu erschliessen sind104, dass in fünf Prozent der Fälle ein grösserer HAK und damit Mehrkosten von 100 Franken notwendig werden, und dass Gebäudekategorien zukünftig proportional zu ihrem aktuellen Anteil am Gebäudebestand (ohne Einfamili- enhäuser105) mit Glasfaser erschlossen werden, könnten einmalige Investitionskosten von bis zu rund fünf Millionen Franken entstehen. Dies ist wenig im Vergleich mit den gesamten Investitionskosten für zukünftige Glasfasererschliessungen, welche sich ge- mäss dem Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK)106 im Milliardenbereich bewegen.

Eine Entlastung durch die Aufhebung von Regulierungen im Bereich der passiven Inf- rastruktur ist aktuell nicht vorgesehen. Eine Statistik von Swisscom107 zur Entbünde- lung und Interkonnektion zeigt, dass das einzige Zugangsprodukt in diesem Bereich (Kabelkanalisationen KKF) eine stetig wachsende Nachfrage aufweist.

5.3.3 Datengrundlagen

Sollte das BAKOM entscheiden, zur Erfüllung seiner Vollzugs- und Evaluationsaufga- ben zusätzliche Anbieterinnen von Fernmeldediensten zu registrieren, würde sich die Zahl der betroffenen Anbieterinnen gemäss Schätzungen des BAKOM zufolge auf rund 50 belaufen. Dieser Wert kann als vernachlässigbar betrachtet werden, umso mehr als er kleiner ist als die in der Statistik des BAKOM jährlich beobachtete Schwankung. Je- des Jahr treten etwa 80 Anbieterinnen von Fernmeldediensten neu in den Markt ein und gleich viele verschwinden. Mit dem für die Registrierung eingeführten vereinfach- ten Verfahren dürfte es für ein Unternehmen schätzungsweise nicht länger als eine halbe Stunde dauern, sich zu identifizieren, was für Unternehmen minimale Kosten be- deutet.108 Es wird von einmaligen Kosten für die Anbieterinnen von Fernmeldediensten von insgesamt rund 3000 Franken ausgegangen.

In einem zweiten Schritt müsste diese begrenzte Anzahl Unternehmen auch jährlich den Fragebogen der Fernmeldestatistik ausfüllen, der unterschiedliche thematische Abschnitte für die jeweilige auf dem Markt ausgeübte Tätigkeit umfasst. Da bisher in der Regel kleine Unternehmen nicht erfasst wurden, kann von einem geringen Zeitauf- wand für die Datenlieferung ausgegangen werden, der mit der Einführung geeigneter Prozesse mit der Zeit noch sinken wird. Schliesslich ist zu unterstreichen, dass diesen Unternehmen nicht eine neue Pflicht auferlegt wird, sondern dass sie sich einige Erhe- bungen sparen konnten, weil sie nicht identifiziert worden waren. Zudem schätzen die Anbieterinnen von Fernmeldediensten in der Regel die mit der Registrierung einherge- hende Sichtbarkeit. Betreffend die Folgen für die Konsumentinnen und Konsumenten wird sich jede Verbesserung der Kenntnis des gesamten Fernmeldemarkts durch die

103 Der HAK soll in einem Gebäude derart platziert werden, dass genügend Platz für den HAK eines weiteren Unternehmens vorhanden ist. Falls dies nicht möglich ist, muss ein für eine allfällige Mitbenutzung geeigneter, genügend grosser HAK installiert werden.

104 Schätzung auf Basis von Daten des Breitbandatlas, Stand Oktober 2024: BAKOM (2025a).

105 BfS (2024)

106 WIK (2017)

107 Swisscom (2024)

108 Zudem gilt für die meisten Eigentümerinnen von Infrastrukturen gemäss dem im Entwurf des BBFG vorgesehenen neuen Artikel 4a bereits eine Meldepflicht beim BAKOM.