Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/38: Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit · 89 Seiten
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Kostenseitig sind vorab die Regulierungskosten für Unternehmen relevant. Die Mass- nahmen nach Artikel 20e sind gemäss Absatz 4 erst noch zu konkretisieren. Hingegen wurden die aus den Änderungen an Artikel 20 sowie dem neuen Artikel 20a entstehen- den Regulierungskosten auf Basis einer Umfrage des BAKOM93 teils quantitativ grob abgeschätzt. Sie werden nachfolgend je Massnahme (vgl. Kapitel 1.2.1) näher be- schrieben:
- Die gemäss Artikel 20a vorgesehene Mandatierung für den Betrieb eines ESInet94 hätte für die rund 100 Anbieterinnen des öffentlichen Telefondienstes95 einmalige Kos- ten in der Höhe von insgesamt rund 47,2 Millionen Franken96 zur Folge. Bei einem vollständig redundanten Betrieb könnten sich diese auf rund 94,4 Millionen Franken erhöhen. Die Kosten entstehen zum weitaus grössten Teil für neue IT-Systeme sowie für den Anschluss von Zentralen der Notdienste und bei der Interkonnektion mit ande- ren Anbieterinnen von Fernmeldediensten (Konfiguration, Integration usw.). Zu einem kleineren, aber dennoch beträchtlichen Teil entstehen sie für Prozessanpassungen, Testabläufe und Personalschulung. Weiter entstehen rund 8,7 Millionen Franken jähr- lich wiederkehrende Kosten. Bei einem vollständig redundanten Betrieb könnten sich diese Kosten auf rund 17,4 Millionen Franken erhöhen. Die Kosten entstehen wiede- rum insbesondere für IT-Systeme (wiederkehrende Lizenzgebühren, Rechenzentrums- leistungen oder Abschreibungen und Ersatzinvestitionen) sowie für Personal und Mo- nitoring/Testabläufe.
- Der gemäss Artikel 20a vorgesehene Betrieb einer Koordinationsstelle für akute Not- kommunikationsanliegen könnte zu einmaligen Kosten von 4,2 Millionen Franken so- wie jährlich wiederkehrenden Personalkosten von rund 1,1 Millionen Franken führen. Die Kosten würden insbesondere bei der Anbindung an bestehende Operationszen- tren, bei der Datenanalyse sowie beim für die Koordination notwendigen Personal an- fallen.
- Die gemäss Artikel 20a vorgesehene Datenerhebung durch die Betreiberin des ESI- net könnte zu einmaligen Kosten von rund 0,5 Millionen Franken sowie jährlich wieder- kehrenden Kosten von 0,7 Millionen Franken führen. Die Kosten dürften insbesondere für Software zur Datenerhebung und -auswertung anfallen.
- Die Kosten des ebenfalls in Artikel 20a vorgesehenen Betriebs der Test- und Integra- tionsplattform wurden nicht quantitativ abgeschätzt, da diese Massnahme erst nach Abschluss der Umfrage aufgenommen wurde. Es dürften Kosten in einstelliger Millio- nenhöhe entstehen. Diese sollen nach Artikel 20c auch von den Benutzenden dieser Plattform getragen werden.
93 BAKOM (2025d)
94 Gemäss dem Standard in ETSI (2023), wobei voraussichtlich nicht ein vollständig autonomes Netz mandatiert wird. Bei einem solchen Netz könnten die Kosten gut um den Faktor 10 höher liegen. Weiter wird in der Schweiz entgegen diesem Standard der Server mit den Informationen zur Standortidentifikation (LIS) zentral durch die Grundversorgungskonzessionärin betrieben. Die Kosten zum LIS werden als Sowieso-Kosten behandelt. Die Kosten gewisser Anbietererschliessungen sowie von einzelnen Netzkomponenten sind aktuell nicht bezifferbar und folglich nicht enthalten. Schliesslich ist absehbar, dass der genannte Standard bis zur Mandatierung durch eine neue Version ersetzt wird. Dieser könnte zusätzliche Komponenten beinhalten und bei der Implementierung entsprechende Mehrkosten verursachen.
95 Gemäss BAKOM (2025b). Die Kosten der Systemaufgaben würden gemäss Artikel 20a Absatz 5 anteilsmässig zu den abgesetzten Einheiten Notkommunikation auf diese Anbieterinnen umgelegt.
96 Hier und nachfolgend handelt es sich um grobe, von diversen Annahmen und noch festzulegenden Anforderungen abhängige Schätzungen. Die Unsicherheit in Bezug auf die (gemittelten) Schätzwerte ist auch aufgrund der grossen Komplexität, des geringen Umfragerücklaufs und der hohen Schwankungsbreite in den Antworten hoch. Die Werte können nur als grobe Orientierung dienen.