Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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Umsetzung und Finanzierung der 13. Altersrente
Nach der Annahme der eidgenössischen Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»17 am 3. März 2024 legte der Bundesrat am 16. Oktober 202418 seine Botschaft zu den Auszahlungsmodalitäten und zur Finanzie rung der 13. Altersrente vor. Die Vorlage sieht eine Finanzierung über eine Erhöhung der MWST um 0,7 Prozentpunkte und eine Senkung der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der AHV vor. Zurzeit laufen die parlamentarischen Beratungen, kon kret befindet sich die Vorlage in der Differenzbereinigung. Der Ständerat hat sich für eine unbefristete Finanzierung durch eine Kombination von MWST-Erhöhung und Er höhung des Beitragssatzes ausgesprochen. Der Nationalrat hat seinerseits eine vor übergehende Finanzierung anhand einer MWST-Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte be schlossen, die bis Ende 2030, d. h. bis zum Inkrafttreten der vorliegenden Reform, be fristet sein soll. Beide Räte haben eine Senkung des Bundesbeitrags an die AHV ver worfen.
Volksinitiative zur Aufhebung der Rentenplafonierung
Die eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Dis kriminierung der Ehe endlich abschaffen!»19 wurde am 27. März 2024 eingereicht. Sie zielt darauf ab, die Rentenplafonierung für AHV- und IV-Renten von verheirateten Per sonen aufzuheben und die Beitragsbefreiung abzuschaffen, wenn der Ehepartner diese Verpflichtung bereits für das Paar erfüllt. Diese Initiative stellt ein grundlegendes Element des Systems des Zivilstands in Frage. In seiner Botschaft vom 7. März 202520 empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Eine zusätzliche Belastung der AHV von rund 3 bis 4 Mil liarden Franken pro Jahr würde die finanzielle Lage verschlechtern, zumal bislang noch keine Finanzierungslösung für die Kosten im Zusammenhang mit der Einführung der
13. Altersrente beschlossen wurde. Ausserdem ist der Bundesrat der Ansicht, dass verheiratete Personen in der AHV gut sozial abgesichert sind. Die finanziellen Vorteile dieser Absicherung überwiegen den finanziellen Nachteil, der mit der Plafonierung der Renten verbunden ist. Die Annahme dieser Initiative oder eines Gegenvorschlags müsste auf jeden Fall mit einer Finanzierungslösung einhergehen. Der Ständerat hat noch keine Entscheidungen getroffen.
Anpassung der Hinterlassenenrenten
Am 23. Oktober 2024 überwies der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des AHVG (Anpassung der Hinterlassenenrenten)21 ans Parlament. Diese Revision leistet dem Ur teil vom 11. Oktober 2022 der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Sache Beeler gegen die Schweiz Folge. Der EGMR stellt in seinem Urteil eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 EMRK22 fest. In der Folge wurde umgehend eine Übergangsregelung eingeführt, um die Un gleichbehandlung in vergleichbaren Fällen zu beenden. Das bedeutet, dass die Wit
17 Bundesbeschluss vom 17. März 2023 über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)», BBl 2023 781
18 Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; BBl 2024 2747
19 Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»: BBl 2024 937
20 Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»: BBl 2025 1132
21 Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Anpassung der Hinterlassenenrenten); BBl 2024 2768
22 Beschwerde Nr. 78630/12; Das Urteil ist unter folgender Adresse abrufbar: https://hudoc.echr.coe.int/ > Suchen > 78630/12