Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Infolge der Krise der Credit Suisse im März 2023 hat der Bundesrat am 10. April 2024 den Bericht zur Bankenstabilität gemäss Artikel 52 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen vom 8. November 19341 (Bankengesetz; BankG) verabschiedet und ein Massnahmenpaket bestehend aus Gesetzes- und Verordnungsänderungen zur Weiterentwicklung des «Too-Big-To-Fail»-(TBTF)-Dispositivs vorgeschlagen.2 Die eingesetzte Parlamentarische Untersuchungskommission «Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion» (PUK) hat in ihrem Bericht vom 17. Dezember 2024 weitere Empfehlungen ausgesprochen und Vorstösse eingereicht.3 In seinen Eckwerten für die Ausarbeitung von Vorlagen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe vom 6. Juni 2025 präsentierte der Bundesrat ein Gesamtpaket basierend auf diesen beiden Berichten und weiteren überwiesenen parlamentarischen Vorstössen.4 Dieses Massnahmenpaket zur Stärkung des TBTF-Dispositivs dient der möglichst weitreichenden Erfüllung der Ziele gemäss Artikel 7 Absatz 2 BankG. Es soll (1) Risiken für die Stabilität des schweizerischen Finanzsystems vermindern, (2) die Fortführung volkswirtschaftlich wichtiger Funktionen gewährleisten und (3) staatliche Beihilfen vermeiden. Dementsprechend sollen Risiken für die Volkswirtschaft und die Steuerzahlenden minimiert werden.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen gezielt für systemrelevante Banken und zum Teil spezifisch für die UBS als einzig verbliebene global systemrelevante Bank in der Schweiz eingeführt werden. Einzelne Massnahmen gelten auch für weitere Banken und Finanzinstitute, wenn eine Eingrenzung auf systemrelevante Banken nicht zweckmässig und mit Blick auf die Rechtsgleichheit schwer zu begründen wäre. Diese Massnahmen sind wo möglich proportional ausgestaltet oder betreffen die Beaufsichtigten nur direkt, wenn es zu Fehlverhalten oder einem Verstoss gegen Aufsichtsrecht kommt (vgl. Ziffer 1.1.9).
Der Bundesrat strebt mit dem Massnahmenpaket eine Stärkung und Weiterentwicklung des TBTF-Dispositivs in drei Stossrichtungen an:
• Erstens muss das Dispositiv im Bereich der Prävention gestärkt werden, um die Wahrscheinlichkeit einer Bankenkrise weiter zu senken. Anforderungen an systemrelevante Banken (Systemically Important Banks, SIBs) und – wo eine
1 SR 952.0
2 BBI 2024 1023
3 BBl 2025 515, S. 618–627.
4 www.efd.admin.ch > Finanzplatz > Too Big To Fail > Übersicht > Faktenblätter > Eckwerte des Bundesrates zur Änderung des Bankengesetzes.