Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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Eingrenzung nicht zweckmässig ist – ebenfalls an weitere Finanzinstitute sollen daher gezielt verschärft und deren Durchsetzung verbessert werden.
• Zweitens muss das Liquiditätsdispositiv weiter gestärkt werden. Der Fall Credit Suisse hat die Wichtigkeit der Liquiditätsversorgung im Krisenfall unterstrichen. Es haben sich Liquiditätsabflüsse in zuvor unbekanntem Ausmass und in noch nie gesehener Geschwindigkeit gezeigt. Diesem Umstand ist in der Regulierung Rechnung zu tragen.
• Drittens ist das Instrumentarium für den Krisenfall zu erweitern. Dies beinhaltet Massnahmen zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit und der Zusammenarbeit der Behörden.
In allen drei Stossrichtungen existieren Kernmassnahmen, die für die Zielerreichung zentral sind, vgl. Abbildung 1. Zur externen Beurteilung der Wirksamkeit des Gesamtpakets, mit Fokus auf diese Kernmassnahmen, und den Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft, wurde eine Analyse in Auftrag gegeben.5
Abbildung 1: Massnahmenpaket zu TBTF-Dispositiv, Kernmassnahmen und weitere Massnahmen6
5 www.efd.admin.ch > Finanzplatz > Too Big To Fail > Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität > Dokumentation > Externe Berichte/ Gutachten > Analyse der BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG.
6 Quelle SIF