Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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Geschäften von grosser Tragweite zusätzlich zum bestehenden Artikel im FINMAG eingeführt werden und diesen nicht ersetzen.
Der konkrete Handlungsbedarf und die Ziele für die einzelnen Massnahmen der Vorlage sind in den folgenden Kapiteln dargelegt.
1.1.1 Corporate Governance
Anforderungen an die gute Unternehmensführung (sog. Corporate Governance) bezwecken, dass Banken Grundsätze, Strukturen und Prozesse entwickeln, aufrechterhalten und weiterentwickeln, die eine wirksame Steuerung und Kontrolle ihrer Tätigkeit durch die Organe sicherstellen.
Eine gute Corporate Governance ist eine der wirksamsten Grundlagen für die Prävention von Krisen. Sie sorgt für klare Zuständigkeiten, ein wirksames Risikomanagement und eine verantwortungsvolle Führungskultur.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) stellte bei der Credit Suisse jahrelange Mängel in der Corporate Governance fest, darunter unklare Verantwortlichkeiten, eine schwache Führungskultur und Defizite im Risikomanagement sowie Mängel im Management von Interessenkonflikten und in der Transparenz gegenüber der FINMA. Trotz wiederholter Hinweise der FINMA wurden diese Missstände nicht nachhaltig behoben. Die Aufarbeitung zeigt, dass die Aufsichtsbehörde mit klareren regulatorischen Vorgaben zur Corporate Governance sowie erweiterten Befugnissen wirksamer hätte eingreifen können.12
Der Bundesrat will gemäss seinem Bericht zur Bankenstabilität drei wesentliche Aspekte der Corporate Governance fördern: Die individuelle Verantwortlichkeit (Verantwortlichkeitsregime), Anforderungen an Vergütungssysteme sowie allgemeine Kriterien an die Corporate Governance. Die Erkenntnisse der PUK unterstreichen diese Zielsetzung.
Verantwortlichkeitsregime und Sorgfaltspflicht13
Im Fall Credit Suisse und in der Aufsichtspraxis der FINMA allgemein zeigt sich, dass eine gute Corporate Governance oft daran scheitert, dass die Verantwortlichkeiten in einer Bank den Verantwortungsträgerinnen und -trägern nicht klar zugeordnet sind oder vom Management nicht klar eingefordert werden.
Das Verantwortlichkeitsregime stellt sicher, dass auf dieser Führungsebene klare Verantwortlichkeiten bestehen und die Banken selbst beziehungsweise die FINMA bei Verstössen an der richtigen Stelle eingreifen können. Damit wird die persönliche Verantwortlichkeit der Entscheidungsträgerinnen und -träger gestärkt. Dies verbessert die
12 www.finma.ch- > Medien > Bericht der FINMA zu den Lessons Learned aus der CS-Krise, 19. Dez. 2023.
13 BBl 2024 1023, S. 252 ff.