Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/5: Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken) · 11 Seiten

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Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe b

Der Begriff «Erlass» wird in diesem Buchstaben gestrichen, da es ihn nun nicht mehr gibt.

Art. 53a

Die Übergangsbestimmung sieht vor, dass für Abgabeforderungen, die vor Inkrafttreten dieser Änderung entstanden sind, das bisherige Recht gilt..

4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf den Bund

4.1.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen aufgrund der Änderung des

MWSTG

Da bei jährlicher Abrechnung die Pflicht zur Zahlung von Raten besteht, sind kaum finanzielle Auswirkungen zu erwarten. Die Festlegung der Raten ist jedoch grosszügig ausgestaltet. Die Massnahme könnte dazu führen, dass gewisse Steuerbeträge teil- weise später bei der ESTV einbezahlt würden, ohne dass dies Verzugszinsfolgen hätte.

Es gibt eine administrative Entlastung für die ESTV, da sie weniger Mehrwertsteuerab- rechnungen verarbeiten müsste und die Überprüfung der Über- bzw. Unterschreitung der Umsatzgrenze von 5 005 000 Franken wegfallen würde.

Die Änderung hat keine spürbaren Auswirkungen auf das Personal.

4.1.2 Finanzielle und personelle Auswirkungen aufgrund der Änderung des StG

Die Änderungen im Zusammenhang mit der angepassten Ausnahmebestimmung statt Erlassgesuch bei Sanierungen führen zu geschätzten Mindereinnahmen von we- niger als 10 Millionen Franken pro Jahr. Diese geringen Mindereinnahmen sind dem Umstand geschuldet, dass die meisten beantragten Gesuche (rund 50 pro Jahr) be- reits heute zu einem vollständigen Erlass der Emissionsabgabe führen.

Die Änderung hat keine spürbaren Auswirkungen auf das Personal.

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Keine Auswirkungen.