Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 54 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Liquiditätsverordnung
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II Anhänge
Anhang 5 Ziffer 6.1
Bezüglich den Gewichtungsfaktoren zur erforderlichen stabilen Finanzierung der NSFR wird in Anhang 5 Ziffer 6.1 der bisherige Begriff «Ersteinschussmarge» an die Terminologie von Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b LiqV angeglichen und in «Ersteinschusszahlung» geändert. Dabei handelt es sich um eine formelle Anpassung ohne inhaltliche Änderung.
Anhang 9
Der neue Anhang 9 E-LiqV verankert die Mittelabflüsse und Abflussraten bei SIBs, die bei der Berechnung des zusätzlichen Liquiditätsbedarfs zur Erfüllung der besonderen Vorbereitungsanforderungen gemäss Artikel 25c Buchstaben a-c E-LiqV anzuwenden sind (vgl. Erläuterungen zu Artikel 25c E-LiqV).
Anhang 10
Der neue Anhang 10 E-LiqV verankert die Mittelzuflüsse und Zuflussraten bei SIBs, die bei der Berechnung des zusätzlichen Liquiditätsbedarfs zur Erfüllung der besonderen Vorbereitungsanforderungen gemäss Artikel 25c Buchstaben d und e E-LiqV anzuwenden sind (vgl. Erläuterungen zu Artikel 25c E-LiqV).
III Inkrafttreten
Absatz 1
Das geplante Inkrafttreten dieses Regulierungsentwurfs wird in Kapitel 7 dieses Dokuments erläutert.
Absatz 2
Weil sich der Erfüllungsgrad der besonderen Vorbereitungsanforderungen mittels Artikel 20a Absatz 4 E-LiqV auf die besonderen Liquiditätsanforderungen auswirkt, soll für SIBs mit einer Übergangsregelung sichergestellt werden, dass eine allfällige Nicht-Erfüllung der Vorbereitungsanforderungen während der Übergangsfrist keine Auswirkungen auf die Erfüllung der ersten Verteidigungslinie hat. Zu diesem Zweck wird festgelegt, dass der Artikel 20a Absatz 4 LiqV in der aktuell bestehenden Fassung bis am 31. Dezember 2032 gilt und die angepasste Version dieser Bestimmung ihre Wirkung erst ab 1. Januar 2033 entfalten wird.
5 Auswirkungen
Eine Gesamtbetrachtung über die Regulierungsfolgenabschätzungen des gesamten TBTF-Massnahmenpakets ist in der separaten Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des BankG (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission)