Vorlage
Vernehmlassung 2026/60: Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen) · 65 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten
ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse «%ASFF_YYYY_ID»
unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker,
in Bekräftigung dessen, dass dieses Übereinkommen nicht so auszulegen ist, als schmälere es die bestehenden Rechte der indigenen Völker, einschliesslich der in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker dargelegten Rechte, oder gegebenenfalls die bestehenden Rechte der ortsansässigen Gemeinschaf- ten oder hebe diese auf,
in Anerkennung der im Seerechtsübereinkommen dargelegten Verpflichtung, die möglichen Auswirkungen der den Hoheitsbefugnissen oder der Kontrolle eines Staa- tes unterstehenden Tätigkeiten auf die Meeresumwelt soweit durchführbar zu beurtei- len, wenn der Staat begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass diese Tätigkeiten eine wesentliche Verschmutzung oder beträchtliche und schädliche Veränderungen der Meeresumwelt zur Folge haben können,
eingedenk der im Seerechtsübereinkommen dargelegten Verpflichtung, alle erforder- lichen Massnahmen zu ergreifen, damit eine Verschmutzung als Folge von Ereignis- sen oder Tätigkeiten sich nicht über die Gebiete hinaus ausbreitet, in denen in Über- einstimmung mit dem Seerechtsübereinkommen souveräne Rechte ausgeübt werden,
in dem Wunsch, in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse im Namen heu- tiger und künftiger Generationen als Sachwalter der Meere zu agieren und so die Mee- resumwelt zu schützen, zu bewahren und ihre verantwortungsvolle Nutzung sicherzu- stellen, die Integrität der Meeresökosysteme zu wahren und den Eigenwert der biologischen Vielfalt von Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse zu erhal- ten,
in der Erkenntnis, dass die Gewinnung von, der Zugang zu und die Nutzung von di- gitalen Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen von Gebieten ausser- halb nationaler Hoheitsbefugnisse, zusammen mit der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zu Forschung und Innova- tion und zum allgemeinen Ziel dieses Übereinkommens beitragen,
unter Achtung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unab- hängigkeit aller Staaten,
unter Hinweis darauf, dass die Rechtsstellung von Nichtvertragsparteien des See- rechtsübereinkommens oder anderer damit zusammenhängender Übereinkünfte von den Regeln des Rechts der Verträge bestimmt wird,
sowie unter Hinweis darauf, dass die Staaten entsprechend dem Seerechtsüberein- kommen für die Erfüllung ihrer internationalen Verpflichtungen betreffend den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt verantwortlich sind und in Überein- stimmung mit dem Völkerrecht haftbar gemacht werden können,
entschlossen, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen,
in dem Bestreben, universelle Beteiligung zu erreichen –
sind wie folgt übereingekommen: