Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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• Abhängigkeiten zu Substanzerhalt oder Nachbarprojekten: Zwingend notwendiger und ohnehin anfallender Substanzerhalt oder Nachbarprojekte, beispielsweise aus dem Programm Agglomerationsverkehr oder auf der Strasse, rechtfertigen den zusätzlichen Mittelbedarf für den Ausbau.
• Notwendigkeit für ein funktionierendes Angebotskonzept: Das Projekt ist für ein funktionierendes Angebotskonzept, insb. im Horizont 2035, zwingend notwendig.
• Kein Kapazitätsverlust auf Hauptstrecken: Die Massnahme führt nicht zu Kapazitätsverlust auf Hauptstrecken des Bahnnetzes oder zu Fahrzeitverlusten im langläufigen Verkehr, zu deren Ausgleich unmittelbar oder mit dem nächsten Ausbau zusätzliche Kompensationsmassnahmen erforderlich wären; dies betrifft insbesondere neue Haltestellen.
2.1.7 Ausbauschritt 2027 und Anpassungen an den Ausbauschritten 2025 und 2035
Aufgrund der Bestätigung bereits durch die Bundesversammlung beschlossener Massnahmen verteilen sich die Mittel über mehrere Bundesbeschlüsse zum Ausbauschritt 2025, Ausbauschritt 2035 und Ausbauschritt 2027.
Gestützt auf das oben beschriebene neue Vorgehen sieht der Bundesrat mit dieser Vorlage folgende Massnahmen vor:
• Angebotsausbau per 2030 (0,05 Milliarden Franken, Preisstand 06/2025, vgl. Ab-
schnitt 2.1.7.1)
• Angebotsausbau per 2035 (3,0 Milliarden Franken, Preisstand 06/2025, vgl. Ab-
schnitt 2.1.7.2)
• National und regional strukturgebende Projekte (Schlüsselprojekte) mit Realisie-
rungshorizont 2045 (13,6 Milliarden Franken, Preisstand 06/2025, vgl. Abschnitt 2.1.7.3)
• Ergänzende Infrastrukturen für den Angebotsausbau per 2045 (1,8 Milliarden Fran-
ken, Preisstand 06/2025, vgl. Abschnitt 2.1.7.4)
• Digitalisierung (1,0 Milliarden Franken, Preisstand 06/2025, vgl. Abschnitt 2.1.7.5)
• Planungsmittel, Mittel für Seilbahnen und Mitfinanzierung von Infrastrukturen im
Ausland (1,0 Milliarden Franken, Preisstand 06/2025, vgl. Abschnitt 2.1.7.6)
Diese Vorlage beinhaltet damit überwiegend strategische Netzelemente, die von der Bundesversammlung bereits beschlossen worden sind und deren Priorität die ETHZ bestätigt hat. Dazu kommen die erste Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern und der multifunktionale Grimseltunnel als neue, strategische Netzelemente. Damit ergibt sich nach aktuellem Planungsstand ein Gesamtpaket über rund 20 Milliarden Franken, Preisstand 06/2025 exklusive MWST und zukünftige Teuerung. Einschliesslich MWST und zukünftiger Teuerung liegt der Gesamtrahmen bei rund 23 Milliarden Franken.
2.1.7.1 Angebotsausbau per 2030
Für den Angebotsausbau per 2030 ist die Einführung einer zusätzlichen Verbindung Biel – Yverdon-les-Bains mit einer Verlängerung nach Genf vorgesehen. Dem Ausbau zugrunde liegt die Inbetriebnahme des Netzelements Doppelspurtunnel Ligerz–Twann. Für die Angebotseinführung sind Ergänzungsmassnahmen im Umfang von rund 50 Millionen Franken im Raum Renens (Projekt Tête Ouest) notwendig.