Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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Vorgehen soll sicherstellen, dass auch die Digitalisierung und die technologische Entwicklung berücksichtigt werden und laufende Investitionen zeitnah in Wert gesetzt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen Infrastrukturprojekten von strategischer Bedeutung für das Netz, so genannte strategische Netzelemente, und technisch notwendigen Ergänzungsmassnahmen, die für ein funktionierendes Angebotskonzept benötigt werden.
2.1.6 Kriterien für die Auswahl der Projekte
Die mit dem Strategiewechsel verbundene Priorisierung basiert auf den folgenden Kriterien:
• Finanzierbarkeit/Finanzrahmen: Die Kosten aller weiterzuverfolgenden Angebotsziele müssen den vom BIF abgeleiteten, strategisch gesetzten Finanzrahmen für die Horizonte 2035 und 2045 einhalten. Dabei sind die benötigten Finanzmittel für die bereits beschlossenen und nicht mehr überprüften Massnahmen, für die benötigten Ergänzungsmassnahmen im Realisierungshorizont 2035 und für die Digitalisierung der Bahninfrastruktur prioritär zu betrachten. Die Kosten für die strategischen Netzelemente sowie die später bei der Ausplanung des Angebots notwendigen Ergänzungsmassnahmen sind mitzuberücksichtigen.
• Projektreife: Die Kostengenauigkeit von strategischen Netzelementen hängt vom Reifegrad der Projekte ab. Nur strategische Netzelemente, für die spätestens bei Abschluss der Vernehmlassung ein abgeschlossenes Vorprojekt mit entsprechender Kostengenauigkeit vorliegt, werden zur Realisierung vorgeschlagen. Für strategische Netzelemente, für die noch kein abgeschlossenes Vorprojekt vorliegt und deren Priorität hoch ist, sind Projektierungsmittel vorgesehen. Die Freigabe der Finanzierungsmittel für die Realisierung erfolgt mit einer späteren Botschaft bei Vorliegen des abgeschlossenen Vorprojekts.
• Priorisierung im ETH-Gutachten: Im Grundsatz wird auf die Priorisierung im ETH-Gutachten gestützt, insbesondere für strategische Netzelemente sowohl mit nationaler und regionaler Wirkung. Hoch priorisierte strategische Netzelemente sind bis auf Ausnahmefälle aufgrund nachfolgender Kriterien weiterzuverfolgen.
• Nutzen-Kosten- Analyse (NKV): Gemäss Art. 48c des EBG liegt den vorgeschlagenen Massnahmen eine volkswirtschaftliche Bewertung zu Grunde. Für alle Ausbaumassnahmen wurde im Rahmen der früheren Arbeiten zu den Ausbauschritten eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse gemäss NIBA (Nachhaltigkeitsindikatoren für Bahninfrastrukturprojekte) durchgeführt. Im Hinblick auf die Botschaft erfolgt eine Neubewertung für den Horizont 2035 und eine Aktualisierung der Kosten-Nutzen-Analyse für die strategischen Netzelemente.
• Überlastabbau: Das Projekt leistet mit dem damit verbundenen Angebotsziel einen Beitrag zum Abbau von prognostizierten Überlasten.
• Aufwärtskompatibilität mit der Perspektive BAHN 2050: Das Projekt ist aufwärtskompatibel mit der verkehrlichen Konkretisierung der Perspektive BAHN 2050, bzw. dem Zielbild STEP.
• Bodennutzung und Schutzgebiete: Die im Ausbauschritt 2035 bereits bewerteten Massnahmen weisen keine unverhältnismässige Bodennutzung oder Tangierung von Schutzgebieten auf. Im Hinblick auf die Botschaft erfolgt eine Aktualisierung für die strategischen Netzelemente.