Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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2.1.3.5 STEP Ausbauschritt 2035

Der Ausbauschritt 2035 (AS 2035) wurde 2019 von der Bundesversammlung beschlossen20 und 2024 angepasst21. Prioritäre Ziele sind der Abbau bestehender oder absehbarer Überlasten, die Beseitigung von Engpässen sowie der Angebotsausbau im Fern-, Regional- und Güterverkehr. Der AS 2035 umfasst derzeit 155 Bauvorhaben auf den Netzen der SBB und von 20 Privatbahnen. Für rund 80 Prozent der Vorhaben laufen Planungs- und Projektierungsarbeiten. 59 Vorhaben befinden sich im Plangenehmigungsprozess, in Ausführung oder sind bereits in Betrieb. Laufende Phasen werden plangemäss abgeschlossen. Bei Projekten, auf die der Bundesrat verzichten möchte, wird bis zum Beschluss des Parlaments über den vorliegenden Bundeschluss keine neue Projektphase begonnen.

Die Bundesversammlung hat für den AS 2035 insgesamt einen Kredit von 16,1 Milliarden Franken gesprochen22. Per Juni 2025 lag die Kostenprognose bei 19,8 Milliarden Franken und damit um 3,7 Milliarden Franken über dem beschlossenen Verpflichtungskredit. Bisher wurden 0,9 Milliarden Franken ausgegeben.

2.1.3.6 Zusatzmassnahmen für das Angebotskonzept 2035

Wie in Kapitel 1.2 ausgeführt, hat sich gezeigt, dass das Angebotskonzept 2035 und die Umsetzung der darin hinterlegten Angebotsziele ohne Zusatzmassnahmen mit Kostenfolgen nicht funktioniert. Erforderlich wären zusätzliche Massnahmen, um das ursprüngliche Angebotskonzept 2035 fahrbar zu machen (sog. «Konsolidierung»), zusätzliche Mittel für die Sicherstellung der Personenflüsse in grossen Bahnhöfen und diverse Einzelmassnahmen. Zusammen mit den Mehrkosten in den bisherigen Ausbauschritten würde sich der Mehrbedarf auf rund 14 Milliarden Franken (exkl. MWST und Teuerung) belaufen.

2.1.4 Erkenntnisse aus dem Gutachten der ETHZ

2.1.4.1 Strategiewechsel

Die Umsetzung der bisherigen Beschlüsse und Angebotsziele ist mit den vorhandenen Finanzmitteln sowie den bestehenden Planungs- und Bauressourcen nicht möglich. Die ETHZ empfiehlt in ihrem Gutachten «UVEK: Verkehr 2045» einen Strategiewechsel: Anstelle einer kleinteiligen Verbesserung ohne wesentlichen strukturellen Mehrwert sollen der Fokus auf grosse, strukturell wirksame Projekte und gezielte Ausbauten in kapazitätskritischen Netzbereichen gelegt werden. Flankierend sollen die Potentiale der Digitalisierung forciert genutzt werden. Schliesslich sind funktionale und technische Standards und Normen zu vereinfachen und pragmatisch anzuwenden.

20 SR 742.140.5 Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur vom 21. Juni 2019

21 Bundesbeschluss über die Änderung der Ausbauschritte 2025 und 2035 für die Eisenbahninfrastruktur vom 15. März 2024

22 Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur vom 11. Juni 2019 sowie Bundesbeschluss über die Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur vom 26. Februar 2024