Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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Zusätzlich soll künftig vermehrt das Prinzip «design to cost» angewendet werden. Das heisst, dass geprüft wird, ob Projekte im Umfang und in den Funktionalitäten reduziert werden können, wenn die veranschlagten Kosten nicht eingehalten werden können. Die Prüfung der Projekte inkl. des Abgleichs mit der Finanzierung soll grundsätzlich bereits in der Konzept- bzw. Vorprojektphase erfolgen. Der Ansatz «design to cost» kann dazu führen, dass Angebotsausbauten nicht wie vorgesehen umgesetzt werden können.
2.1.11.3 Anpassungen am Planungsprozess
Der Planungsprozess ist in Art 48 EBG definiert. Eine Evaluation des Planungsprozesses mit Fokus auf Ablauf und Einbezug der Planungspartner zeigte 2021 eine weitgehend positive Einschätzung. Mit Blick auf das Resultat des Planungsprozesses – Ausbau ist zu teuer für den BIF, zu wenig strategischer Fokus, zu lange in der Umsetzung
– muss diese positive Einschätzung relativiert werden. Im Hinblick auf die Botschaft 2031 wird das BAV den Planungsprozess überprüfen und gegebenenfalls weitere Anpassungen vorschlagen.
2.1.12 Ausblick auf die Botschaft 2031 und den langfristigen Planungshorizont
2.1.12.1 Ausblick auf die Botschaft 2031
Im Hinblick auf die Botschaft 2031 sind verschiedene strategische Netzelemente vorzusehen, die noch konkretisiert werden müssen. Es sind dies der Ausbau zwischen Morges und Perroy, die zweite Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern und die Durchmesserlinie Basel.
Der Ausbau zwischen Morges und Perroy ist ein Sonderfall. Er wurde vom Parlament bereits beschlossen. Im Jahr 2019 hat das Parlament den Kapazitätsausbau zunächst mit einem dritten Gleis beschlossen. Im Jahr 2024 hat das Parlament eine neue Variante mit einer zusätzlichen Doppelspur und Tunnel in den Beschluss aufgenommen. Dieses Projekt ist unbestritten und wird unverändert weitergeführt. Es sind allerdings zahlreiche rechtliche und technische Fragen zu klären. Die Kosten liegen zudem voraussichtlich deutlich über den vom Parlament bewilligten Mitteln, die im Verpflichtungskredit enthalten sind. Der Bundesrat wird nach Vorliegen des abgeschlossenen Vorprojekts die definitive Höhe des Verpflichtungskredits mit der nächsten Botschaft 2031 festlegen. Der Zeitplan des Projekts bleibt dadurch unverändert.
Tabelle 8 Weiterzuverfolgendes strategisches Angebotsziel mit Beschluss zur Umsetzung, Bestätigung in Bot-
schaft 2031 notwendig, aufgrund der noch nicht erreichten Projektreife
Strategische Angebotsziele Strategische Netzelemente Projektstand
Kapazitätssteigerung Morges-Perroy Im Vorprojekt
Lausanne – Genève
Für die Botschaft 2031 werden zudem weitere, im Gutachten der ETHZ als prioritär eingestuften Projekte über ein abgeschlossenes Vorprojekt verfügen und der Bundesversammlung zum Beschluss vorgelegt werden können. Gemäss aktuellem Stand der