Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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beseitigt. Der Einspurabschnitt schränkt die Fahrplangestaltung ein, der betroffene Korridor Zürich – Chur ist jedoch von Zwangspunkten im Raum Zürich und in den Knoten Sargans, Landquart und Chur weitgehend vorgegeben. In den bisherigen Planungen bringt die Schliessung der Doppelspurlücke kaum relevante Verbesserungen. Zudem besteht strategisch kein prioritäres Angebotsziel für einen Angebotsausbau im betroffenen Korridor. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel ist von einer Schliessung der Doppelspurlücke ohne verkehrliche Auswirkungen abzusehen.

• Kapazitätssteigerung und Systematisierung Montreux-Oberland-Bahn (MOB): Depriorisiert aufgrund nicht vorhandener Überlastproblematik und nicht ausreichendem Kostendeckungsgrad im Betrieb.

• Optimierung Umsteigebeziehungen Bahnhof Interlaken Ost: Depriorisiert, da keine Sicherheitsproblematik im Personenfluss besteht.

• Neue Haltestelle Basel Neuallschwil: Depriorisiert aufgrund der Lage auf einer internationalen Hauptstrecke, was beim zukünftigem Angebotsausbau zu einer Kapazitätsverminderung führen kann.

• Doppelspurlücke Rorschach – Rorschach Stadt: Depriorisiert, da Notwendigkeit im Horizont 2045 noch offen ist.

• Nyon, Installations d’accueil et successions serrées: Der Umfang des Projekts ist in Abstimmung mit dem Projekt Morges-Perroy noch zu klären.

• Spurwechsel Porrentruy: Ohne Ausbau kann ein identisches Angebot erreicht werden. Dabei wird ein etwas längerer Fussweg zu den Bushaltestellen in Kauf genommen.

• Nicht mehr notwendige Ausbauten: Weitere kleinere Projekte, welche die ETHZ priorisiert hat, sind gemäss der aktuellen Angebotsplanung nicht mehr notwendig. Sie sollten deshalb gestrichen werden; die entsprechenden Projekte, welche die Bundesversammlung bereits beschlossen hat, finden sich in Tabelle 5. Es sind dies: Melchenbühl – Gümligen: Doppelspur (RBS), RBL – Dietikon: Zugfolgezeitverkürzung, Kölliken: Kreuzungsgleis, Suhr West: Kreuzungsgleis.

2.1.14 Geprüfte und verworfene Alternativen

Der Bundesrat hat eine Variante ohne zusätzliche BIF-Finanzierung geprüft. Unter Berücksichtigung des Gutachtens der ETHZ kam der Bundesrat zum Schluss, dass ohne zusätzliche Finanzierung auf viele prioritäre Ausbauten verzichtet werden müsste, darunter auch die bereits von der Bundesversammlung beschlossenen Grossprojekte wie die Ligne directe Neuchâtel – La Chaux-de-Fonds, Zimmerberg-Basistunnel II und das

4. Gleis Zürich Stadelhofen. Artikel 81a der Bundesverfassung verpflichtet den Bundesrat, für ein ausreichendes Angebot an öffentlichem Verkehr in allen Landesgegenden zu sorgen. Deshalb hat er diese Variante verworfen.

Ebenfalls verworfen wurde das Festhalten am ursprünglichen Angebotskonzept 2035 (AK 2035). Im Rahmen der Arbeiten zur Konsolidierung des AK 2035 von 2022 – 2024 zeigte sich, dass die Umsetzung zu einem Mehrbedarf von 14 Milliarden Franken führen würde. Die Kosten übersteigen die zusätzlichen Finanzmittel bei weitem. Ein Teilverzicht auf die im Ausbauschritt 2035 vorgesehenen Ziele ist somit unabdingbar.

Schliesslich wurde auch eine Alternative mit einem reduzierten Angebotskonzept 2035 verworfen. Diese wurde im Jahr 2025 parallel zum Gutachten der ETHZ erarbeitet. Sie