Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht

in welchen Räumen und Korridoren Potenziale für eine Ausbau der Bahn liegen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern ist.

In einem nächsten Schritt wird die verkehrliche Konkretisierung vorgelegt. Sie beschreibt ein mögliches Angebot für den Fern- und Güterverkehr, das die in den vorangegangenen Schritten aufgezeigten Potenziale abholt. Damit wird auch eine wichtige Grundlage für die langfristige Konzeption der West-Ost-Achse auf der Schiene vorliegen, wie sie durch das Gutachten der ETHZ eingefordert wird (siehe dazu Kapitel 3.8). Die Konkretisierungen dienen dazu, die übergeordneten Planungen des BAV zu den langläufigen Verkehren mit den langfristigen regionalen Angebotsvorstellungen der Planungsregionen zu vereinen, was im Zielbild STEP münden wird.

2.1.13 Abweichungen zum Gutachten der ETHZ im Ausbauschritt 2027 und in der Planung für den Ausbauschritt 2031

Trotz der grundsätzlichen Orientierung an den Priorisierungen der ETHZ weicht der Bundesrat in folgenden Punkten vom Gutachten der ETHZ ab:

• Basel: Gemäss Gutachten kann das Herzstück Basel technisch erst nach 2045 realisiert werden. Angesichts der nationalen und internationalen Bedeutung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums Basel sucht der Bundesrat mit den beiden Kantonen BS und BL nach einer kostengünstigeren und technisch machbaren Alternative. Mittel für eine erste Etappe sind für den Ausbauschritt 2031 vorzusehen. Die Arbeiten laufen unter dem Titel «Tiefbahnhof mit Durchmesserlinie».

• Kapazitätssteigerung Morges-Perroy: Für das strategische Netzelemente liegt noch kein abgeschlossenes Vorprojekt vor; der frühere Beschluss bleibt jedoch bestehen und die Projektierung wird ohne Unterbruch vorangetrieben (siehe Kap. 2.1.12.1).

• Luzern: Die ETHZ priorisiert den Vollausbau des Durchgangsbahnhofs Luzern. Um Termin- und Projektrisiken erheblich zu reduzieren, sieht der Bundesrat hingegen eine Etappierung vor. Die erste Etappe soll im Ausbauschritt 2027 vorgesehen werden. Die zweite Etappe soll umgehend projektiert und der Bundesversammlung mit dem Ausbauschritt 2031 zum Beschluss vorgelegt werden (siehe Kap. 2.1.12.1).

• Fideristunnel: Die ETHZ depriorisiert die neue Linienführung aus Sicht des Bahnangebots. Im Sinne der Gesamtverkehrsoptik wird am Projekt festgehalten, da der Fideristunnel Voraussetzung ist für den Bau des letzten Teilstücks der N28 im Prättigau.

• Diverse Ausbauten für die Bahnproduktion: Im Gutachten der ETHZ wurden Ausbauten für die Bahnproduktion systematisch tief priorisiert, weil deren Beurteilbarkeit nicht gegeben war. Für ein funktionierendes Bahnangebot sind Abstellanlagen und Güterverkehrsanlagen sowie deren Erreichbarkeit jedoch eine Grundvoraussetzung.

• Verzicht auf geplante Projekte: Gemäss aktueller Angebotsplanung sind einzelne Projekte nicht mehr nötig, die das BAV bislang vorgesehen hat, die von der Bundesversammlung aber noch nicht beschlossen worden sind. Zudem soll auf die beiden von der ETHZ priorisierten Massnahmen zum Personenfluss im Bahnhof Effretikon und in Genève Cornavin verzichtet werden. Grund für den Verzicht sind neue Erkenntnisse aus der Projektentwicklung.

• Doppelspur Tiefenwinkel: Depriorisiert, da Stand heute kein strategisches Angebotsziel vorliegt, das dieses Infrastrukturelement benötigt. Im Gutachten der ETHZ wurde die Massnahme als prioritär erachtet, da sie eine bestehende Einspur im Hauptnetz