Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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glomerationsverkehr für die das Parlament einen pauschalen Höchstbeitrag als Verpflichtungskredit bewilligt. Dieser Höchstbeitrag beinhaltet Mehrwertsteuer und Teuerung.
Im Gegensatz zum Zahlungsrahmen, der über eine fixe Dauer von vier Jahren beschlossen wird, erfolgt die Realisierung der Projekte über einen längeren Zeithorizont. Die Unsicherheiten bezüglich der Teuerungsprognosen nehmen zu, weil die aufgelaufene Teuerung massgeblich davon abhängig ist, in welchem Zeitraum die Bauphase eines Projekts erfolgt. Der genaue Bauzeitpunkt ist allerdings abhängig von der Erteilung der Plangenehmigung. Aufgrund der Beschwerdemöglichkeiten gegen die Plangenehmigungsverfügungen lässt sich der Baubeginn nur schwer genau vorhersagen. Daher hat sich das gewählte Vorgehen, die Bundesbeschlüsse ohne Teuerung und Mehrwertsteuer zu beantragen, in der Vergangenheit bewährt. Die voraussichtlichen Kosten inklusive Mehrwertsteuer und Teuerung sind in diesem erläuternden Bericht jeweils bei den entsprechenden Bundesbeschlüssen in diesem Kapitel aufgeführt.
4.4.2 Teuerungsannahmen
Der Zahlungsrahmen für die Nationalstrasse 2028 – 2031 (vgl. Kap. 4.2.4) basiert auf einer Teuerungsannahme: Diese wird im Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2028–2031 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen (Art. 2) ausgewiesen. Der Teuerungsannahme liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2025 zugrunde, wobei sich der Indexstand von 106,9 Punkten auf die Indexreihe «Dezember 2020 = 100 Punkte» bezieht. Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst. Die in den übrigen Bundesbeschlüssen beantragten Verpflichtungskredite enthalten keine Annahmen über die zukünftige Teuerung.
Die zukünftige Teuerung der Verpflichtungskredite wird berechnet für die Eisenbahn anhand des Bahnbau-Teuerungsindex, für die Nationalstrassen anhand des Teuerungsindex Engpassbeseitigung Nationalstrasse, Kapazitätserweiterungen und grössere Vorhaben und für die Beiträge im Rahmen des Programm Agglomerationsverkehr anhand des Tiefbaupreisindexes nach Grossregionen beziehungsweise des Bahnbau-Teuerungsindexes.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
5.1.1 Finanzielle Auswirkungen
5.1.1.1 Einleitung, Prognosen und Annahmen
Die Ausgaben für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau der Nationalstrassen sowie die Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr werden über den NAF finanziert, jene für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur über den BIF. Beide Fonds werden überwiegend durch zweckgebundene Finanzquellen gespiesen.