Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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Ziel des Bundesrats ist es, die für Ausbauten verfügbaren Mittel mit den Projektbeschlüssen möglichst in Übereinstimmung zu bringen. Dies bedingt, dass sowohl die Einlagen in die Fonds als auch die Ausgaben aus den Fonds über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren bis über 2045 hinaus prognostiziert werden. Zudem müssen die verschiedenen Grundlagen bezüglich der Berücksichtigung von Mehrwertsteuer und Teuerung auf eine einheitliche und konsistente Basis gestellt werden. Die Prognose erfordert sowohl einnahmenseitig als auch ausgabenseitig verschiedene Annahmen zur zukünftigen Entwicklung. Beim NAF betreffen die Annahmen auf der Einnahmenseite zum Beispiel die Entwicklung der Mineralölsteuer sowie das Inkrafttreten der Abgabe für Elektrofahrzeuge, auf der Ausgabenseite die Ausschöpfung der Mittel durch die Agglomerationsprogramme sowie den Projektfortschritt der bereits in Umsetzung befindlichen Ausbauprojekte. Beim BIF betreffen die Annahmen auf der Einnahmenseite zum Beispiel die Entwicklung der LSVA, auf der Ausgabenseite den Fortschritt der Grossprojekte. Ebenso wurden Annahmen zur Entwicklung der Mehrwertsteuer und der Teuerung getroffen. Zu berücksichtigen sind auch die Folgekosten der Ausbauten für Substanzerhalt und Betrieb. Wenn neue Anlagen gebaut werden, steigt der Unterhaltsbedarf. Zudem steigt der Unterhaltsbedarf aufgrund des wachsenden Anteils an Kunstbauten wie Tunnels, Brücken und Einhausungen sowie aufgrund der Verkehrszunahme und der damit verbundenen stärkeren Belastung der Infrastruktur. Bei der Bahn steigt mit dem Ausbau zusätzlich auch der Mittelbedarf für bestellte Angebote.

Das UVEK (BAV und ASTRA) steuert die effektiven Fondsentnahmen von BIF und NAF jährlich, sodass sich die Fonds nicht verschulden und die benötigte Liquidität gesichert ist. Die Finanzplanung erfolgt über die jährliche Festlegung der Bauprogramme und den jährlichen Parlamentsbeschluss über die Fondsentnahmen und -einlagen. Bei der Steuerung der Fondsentnahmen haben die Entnahmen für Betrieb und Substanzerhalt Priorität vor den Entnahmen für Ausbauprojekte. Wenn es sich abzeichnet, dass die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, sind – sofern möglich – Projektkosten zu reduzieren oder Projekte auf später zu verschieben, sodass die Fondsliquidität immer ausreichend ist.

5.1.1.2 Finanzierung Bahninfrastruktur

Der BIF wird jährlich gespiesen durch allgemeine Bundesmittel, Mehrwert- und Mineralölsteuer, die Schwerverkehrsabgabe, Kantonsbeiträge und die direkte Bundessteuer. Insgesamt fliessen jährlich rund 6 Milliarden Franken in den Fonds. Gestützt auf Artikel 4 des Bahninfrastrukturfondsgesetzes (BIFG, SR 742.140) werden aus dem Fonds der Betrieb, der Substanzerhalt mit jährlich rund 4 Milliarden Franken sowie der Ausbau der Eisenbahninfrastruktur finanziert. Der Fonds muss aktuell noch Schulden der seinerzeitigen FinöV-Bevorschussung in der Höhe von knapp 4 Milliarden Franken zurückzahlen und darf sich nicht neu verschulden. Die Einlagen und die Ausgaben müssen daher langfristig im Gleichgewicht sein.