Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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Der aktuellen BIF-Langfristplanung liegen folgende Annahmen zu Grunde: Bei den meisten Einnahmen wurde davon ausgegangen, dass sie tendenziell mit einer Wachstumsrate von 2,5 bis 3 Prozent38 pro Jahr zunehmen. Hingegen wurde bei den Einlagen aus der Schwerverkehrsabgabe unter Berücksichtigung der Umwidmungen angenommen, dass sie aufgrund der Dekarbonisierung tendenziell stagnieren bzw. abnehmen. Unter Berücksichtigung dieser Annahmen bei den Einnahmen wird die FinöV-Bevorschussung voraussichtlich bis Ende 2032 zurückbezahlt sein. Ausgabenseitig wurde angenommen, dass die Ausgaben für Betrieb und Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur mit einer Wachstumsrate von 2 bis 3 Prozent pro Jahr ansteigen. Damit wird dem steigenden Bedarf für den Substanzerhalt Rechnung getragen, der derzeit vom BAV überprüft wird. Ohne Verlängerung des MWST-Promilles stünden abzüglich der Ausgaben für Betrieb und Substanzerhalt bis 2045 keine Mittel mehr für einen zusätzlichen Ausbau der Bahninfrastruktur zur Verfügung. Zudem könnten nicht alle bereits beschlossenen Projekte realisiert werden.

Mit der Verlängerung des Mehrwertsteuerpromilles stehen basierend auf den getroffenen Annahmen für die gesamte Periode 2027 bis 2045 genügend Mittel bereit, um die mit der Verlängerung des Mehrwertsteuerpromilles verknüpften Projekte inklusive jener des Ausbauschritts 2027 zu finanzieren und voraussichtlich im Jahr 2031 weitere Beschlüsse fassen zu können.

Liquidität des BIF

Für die in der vorliegenden Vernehmlassung vorgeschlagenen Projekte stehen nach der aktuellen BIF Langfristplanung bis 2045 24 Mrd. Franken zur Verfügung. Zusätzlich müssen in dieser Zeit auch die bereits früher beschlossenen und nicht überprüften Projekte im Umfang von rund 12 Mrd. Franken realisiert werden. Der Projektumfang beträgt damit rund 36 Mrd. Franken. Mit der Verlängerung des MWST-Promilles stehen dafür insgesamt genügend Mittel für die Finanzierung bereit. Pro Jahr müssten durchschnittliche Investitionen in neue Projekte von 2 Mrd. Franken realisiert werden. Das entspricht gegenüber heute fast einer Verdoppelung und erfordert einen Aufbau der baulichen Ressourcen.

Von der Finanzierungsoptik über die gesamte Periode ab Beschluss bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Projekte ist die Liquiditätsbetrachtung basierend auf der jährlichen Entwicklung des Fondsvermögens zu unterscheiden. In einer Liquiditätsbetrachtung zeichnet sich voraussichtlich ab dem Jahr 2030 eine Kumulation von grossen Bauprojekten ab, die gleichzeitig in die Realisierungsphase kommen. Die Planung basiert auf den Angaben der Infastrukturbetreiberinnen39. Im BIF könnte, sofern die aktuellen Planungen der Infrastrukturbetreibenden eingehalten werden, dadurch ab den 2030er-Jahren unabhängig von der beantragten Verlängerung des MWST-Promille ein Liqui-

38 SECO Prognosen, Stand 19.3.2026

39 BAV (2026), Standbericht 2025, abrufbar unter: www.bav.admin.ch > Verkehrsmittel > Eisenbahn > Ausbauprogramme > Standbericht der letzten

3 Jahre > Standbericht 2025 - Eisenbahnprogramme