Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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dern, dass Probleme und Kosten in die Zukunft verschoben werden. Die heutigen Investitionen schaffen die Grundlage dafür, dass auch kommende Generationen von einem leistungsfähigen und verlässlichen Verkehrssystem profitieren können.

5.5 Auswirkungen auf Raum und Umwelt

Verkehrsinfrastrukturen beanspruchen Fläche, prägen Landschaften und Lebensräume und verursachen Lärm. Vor der Realisierung durchlaufen deshalb sämtliche Vorhaben die ordentlichen Umwelt- und Raumplanungsverfahren. Dabei müssen insbesondere die gesetzlich festgelegten Vorgaben zu Luftreinhaltung, Lärmschutz, Gewässerschutz sowie Natur und Landschaft eingehalten werden. Viele der vorgeschlagenen Projekte müssen zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen (vgl. Verordnung vom 19. Oktober 198841 über die Umweltverträglichkeitsprüfung). Dabei wird geprüft, ob ein Bauvorhaben den geltenden Umweltschutzvorschriften entspricht. Die Projekte werden so geplant, dass sie den geltenden Umweltschutzvorschriften entsprechen. Die abschliessende Beurteilung erfolgt im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens. Direktbetroffene und Umweltschutzorganisationen (Verbandsbeschwerderecht) sind zudem berechtigt, gegen die Projekte Einsprache oder Beschwerde zu erheben.

Kapazitätserweiterungen, eine Verdichtung des Fahrplans und ein insgesamt verbessertes Verkehrsangebot erhöhen die Erreichbarkeit zahlreicher Räume. Dadurch werden Orte enger miteinander verknüpft, Anbindungen gestärkt und periphere Gebiete aufgewertet. Dies kann dazu führen, dass Wegelängen zunehmen und neue räumliche Entwicklungspotenziale entstehen. Die erhöhte Erreichbarkeit kann unerwünschten Siedlungsdruck auslösen, dem mit geeigneten planerischen Massnahmen zu begegnen ist.

Verkehrsinfrastrukturen sind so zu planen, dass sie die angestrebte räumliche Entwicklung auf überregionaler und nationaler Ebene unterstützen. Die Abstimmung der raumwirksamen Aspekte erfolgt im Rahmen des Sachplans Verkehr (SPV). Dieser koordiniert die raumrelevanten Tätigkeiten des Bundes im Verkehrsbereich und stellt sicher, dass die Planung der verschiedenen Verkehrsträger mit den Zielen einer nachhaltigen Raumentwicklung harmonisiert wird. Die zum Beschluss beantragten Projekten sind im Sachplan Verkehr enthalten und stimmen mit den übergeordneten Entwicklungszielen des Bundes überein.

Der Verzicht auf zahlreiche geplante bzw. bereits beschlossene Projekte führt dazu, dass Raum und Umwelt nicht mehr als aus verkehrspolitischer Sicht notwendig beansprucht werden.

Der gesamtheitliche Ansatz der Vorlage fördert den optimierten Einsatz verschiedener Verkehrsmittel. Teilweise wird auf den Bau von Schienen oder Strassen verzichtet. Zum Beispiel kann im Grossraum Zürich mit der Priorisierung des Bahnausbaus auf

41 SR 814.011