Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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weil für diese Deklaration eine Ausnahme der Integration von EU-Rechtsakten vorgesehen wurde (Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit). In diesem Bereich kann die Schweiz somit eigenständige Regelungen erlassen.
7.4 EU-Agrarpolitik
Die Schweiz ist in der Ausgestaltung ihrer Agrarpolitik eigenständig. Dies bleibt auch mit dem im Rahmen des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz –EU (Bilaterale III)» ausgehandelten Änderungsprotokoll zum Landwirtschaftsabkommen und dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit so.