Vernehmlassungsvorlage - LwG

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 11 Seiten

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Bundesgesetz Vorentwurf über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 19982 wird wie folgt geändert:

Ersatz von Ausdrücken

Betrifft nur den italienischen Text.

Art. 6c Zusammenarbeit mit Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft

1Der Bund kann mit den Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft zusammenarbeiten.

2Er kann Absichtserklärungen und den Abschluss von darauf aufbauenden Vereinbarungen dadurch fördern, dass er Ziele mit entsprechenden Zielwerten und Fristen festlegt.

3Ist absehbar, dass die Ziele und Zielwerte nach Absatz 2 innerhalb der festgelegten Frist nicht erreicht werden, so prüft der Bundesrat, ob eine Allgemeinverbindlicherklärung von Inhalten der Vereinbarungen möglich ist.

4Eine Allgemeinverbindlicherklärung ist möglich, wenn:

a. eine Mehrheit der von einer Vereinbarung betroffenen Akteure diese unterzeichnet hat; und

b. die Inhalte der Vereinbarung nicht zu geltendem Recht im Widerspruch stehen.

5Sollte sich eine Allgemeinverbindlicherklärung als ungeeignet oder unwirksam erweisen, so kann der Bundesrat Inhalte der Absichtserklärungen und Vereinbarungen ganz oder teilweise in das Ausführungsrecht überführen.

1BBl 2027 …

2 SR 910.1

2026–