Vernehmlassungsvorlage - PLEG

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 9 Seiten

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Bundesgesetz über die Plattform für den Datenaustausch in der Land- und Ernährungswirtschaft (PLEG)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 80 Absätze 1 und 2, 104, 104a sowie 118 Absatz 2

1

Buchstaben a und b der Bundesverfassung ,

2

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom dd. Monat 20xy ,

beschliesst:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck und Gegenstand

1Mit diesem Gesetz soll über eine Plattform ein sicherer und einfacher Datenaustausch zwischen Behörden, zwischen Behörden und Privaten sowie zwischen Privaten im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft ermöglicht werden.

2Dieses Gesetz regelt:

a. die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft als Trägerschaft der Plattform sowie die Aufgaben der Körperschaft;

b. den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform;

c. die Funktionen der Plattform;

d. den Nutzerkreis und die Nutzung der Plattform;

e. die Finanzierung der Plattform.

Art. 2 Datenaustausch zwischen Privaten

Der Datenaustausch zwischen Privaten über die Plattform kann vorgesehen werden, wenn er:

1 SR 101

2 BBl … 2026-...