Vernehmlassungsvorlage - PLEG
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 9 Seiten
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Bundesgesetz über die Plattform für den Datenaustausch in der Land- und Ernährungswirtschaft (PLEG)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 80 Absätze 1 und 2, 104, 104a sowie 118 Absatz 2
1
Buchstaben a und b der Bundesverfassung ,
2
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom dd. Monat 20xy ,
beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck und Gegenstand
1Mit diesem Gesetz soll über eine Plattform ein sicherer und einfacher Datenaustausch zwischen Behörden, zwischen Behörden und Privaten sowie zwischen Privaten im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft ermöglicht werden.
2Dieses Gesetz regelt:
a. die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft als Trägerschaft der Plattform sowie die Aufgaben der Körperschaft;
b. den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform;
c. die Funktionen der Plattform;
d. den Nutzerkreis und die Nutzung der Plattform;
e. die Finanzierung der Plattform.
Art. 2 Datenaustausch zwischen Privaten
Der Datenaustausch zwischen Privaten über die Plattform kann vorgesehen werden, wenn er:
1 SR 101
2 BBl … 2026-...