Rapport sur les résultats
Consultation 2000/18: Utilisation de 800 tonnes d'or de la Banque nationale · 85 pages
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Utilisation des réserves d’or de la Banque nationale suisse Résultats de la procédure de consultation
Rahmen der 11. AVS-Revision vorgesehene Senkung der gesetzlichen Vorgabe für die Deckung auf 70 Prozent überflüssig machen. Allenfalls könnte der gesetzlich vorgeschriebene Deckungsgrad sogar erhöht werden.
- Eine grössere Reserve entschärft die Finanzierungsdiskussion über die AVS.
- Wird das Vermögen nicht in den AVS-Fonds transferiert, droht eine Koalition von verschiedenen Interessen, die alle „ein bisschen vom Geld“ wollen, eine Aufteilung der Mittel für verschiedenste Zwecke durchzusetzen. Eine solche Aufteilung hätte zur Folge, dass das Vermögen in den öffentlichen Haushalten versickert.
- Wenn 10 Mrd. Franken der AVS zugute kommen, dürfte die Bevölkerung eher bereit sein, 7 Mrd. Fr. der Solidaritätsstiftung zukommen zu lassen.
5.08 FSE Wir plädieren für eine Überweisung der frei werdenden Mittel an den AVS-Fonds. Die
heute nicht mehr benötigten Reservemittel der BNS wurden in den vergangenen Jahrzehnten angespart und gehören der Bevölkerung in der Schweiz. Eine Verschiebung
dieses Vermögens in den AVS-Ausgleichsfonds hätte für die Gesamtheit der heutigen
und zukünftigen Versicherten Vorteile. Die Einzahlung von rund 10 Mrd. Franken würde den Deckungsgrad des AVS-Fonds auf rund 120 Prozent der Zielvorgabe erhöhen. Damit könnte die im Rahmen der 11. AVS-Revision vorgesehene Senkung des
Deckungsgrades dieses Fonds auf 70 Prozent vermieden und ein auch psychologisch sehr wichtiges Zeichen für die Altersvorsorge gesetzt werden. Die bessere Dotierung
dieses Schwankungsfonds würde es ermöglichen, die in konjunkturell ungünstigeren
Zeiten einsetzenden Beitragsschwankungen besser aufzufangen bzw. gegebenenfalls
auf Beitragserhöhungen in einem konjunkturpolitisch heiklen Zeitpunkt zu verzichten.
5.09 CSC Der CSC bevorzugt die Finanzierung von konkreten Leistungen. Die Golderträge in die
allgemeine AVS-Kasse fliessen zu lassen, macht wenig Sinn. Von einer solchen Giesskannensubvention merkt die einzelne Rentnerin, der einzelne Rentner nicht viel. Vielmehr sollen diejenigen Personen in den Genuss der Golderträge kommen, die eine zusätzliche finanzielle Unterstützung dringend notwendig haben.
6.01 FÉDÉRATI Der FÉDÉRATION SUISSE DES FEMMES PROTESTANTE bevorzugt die
ON SUISSE Finanzierung von konkreten Leistungen im AVS-Bereich.
DES
FEMMES
PROTESTA
NTE
6.02 UPS Der UPS ist für die konkreten zusätzlichen Leistungen im AVS-Bereich. Sie sollen in
Härtefällen für Witwen (Witwer) oder geschiedene Personen, die den Beruf zugunsten der Familie aufgeben mussten, verwendet werden. Sollte dies nicht möglich sein, ziehen wir den allgemeinen AVS-Fonds vor.
6.05 SKOS Die Erträge sollten zweckgebunden insbesondere zur gezielten Erhöhung der Renten
von einkommensschwachen Personen für die AVS eingesetzt werden.
6.06 ADF Nous préférons le financement de prestations AVS supplémentaires. Le versement dans
le fonds AVS ne ferait pas changer les effets néfastes engendrés par la 11erévision que, rappelons-le, sont surtout faits sur le dos des femmes.
7.02 ASSOCIATI Falls ein Schuldenabbau bei Bund und Kantonen verworfen wird, betrachten wir eine
ON SUISSE rasche Einlage ohne zusätzliche Zweckbindung des ganzen Erlöses in den AVS-Fonds
DES als die zielorientierteste Lösung. Auf diese Weise gereichten diese zusätzlichen Gelder CAISSES mittel- bis langfristig der ganzen Bevölkerung zum Nutzen und Folgekosten können DE COM- vermieden werden.
PENSA-
TION
PROFESSI
ONNELLES
8.03 ECH Wir bevorzugen die Finanzierung von konkreten zusätzlichen Leistungen im AVS-
Bereich aus dem Ertrag des Goldverkaufs. Würde man die Substanz ohne Zweckbindung dem AVS-Fonds überweisen, würde dieses Sondervermögen ähnlich wie bei der Variante Schuldenabbau mit einem Schlag verschwinden, ohne das Problem nachhaltig zu lösen.