Rapport sur les résultats
Consultation 2000/18: Utilisation de 800 tonnes d'or de la Banque nationale · 85 pages
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Utilisation des réserves d’or de la Banque nationale suisse Résultats de la procédure de consultation
9.04 PS Frauen Wir unterstützen die konkreten zusätzlichen Leistungen im AVS-Bereich. Allerdings
schlagen wir vor, alle diese Leistungen als Ergänzungsleistungen zu konzipieren. Dies
nicht zuletzt deshalb, weil dabei auf einem sehr effizienten und leistungsfähigen System aufgebaut werden könnte und weil auch neuste Studien wieder belegen, dass die bereits bekannten Ergänzungsleistungen eine sehr hohe Wirkung haben. Die Ergänzungsleistungen müssten zudem auf Familien ausgedehnt werden.
9.24 CSAJ A notre sens, les lacunes telles que révélées doivent être comblées par des modifica-
tions du système lui-même et non par des mesures de compensation temporaires. En
ce sens, nous désirons que les montants soient versés au fonds de l’AVS et que les failles du système ainsi reconnues soient comblées.
9.25 D. Hunziker Man sollte zuerst die AVS auf lange Zeit sichern, bevor man von Zusatzleistungen spricht;
also Überweisung an den AVS-Fonds analog UDC-Initiative.
6.2.3 Schuldenabbau
Frage: Was spricht für bzw. gegen einen Schuldenabbau?
Tabelle 10: Vor und Nachteile des Schuldenabbaus
V-Nr. Abkürzung Anträge
1.00 CdC Sofern auf einer raschen Ausgliederung des Sondervermögens aus der BNS beharrt wird,
unterstützt die CdC einen Schuldenabbau bei Bund und Kantonen. Für diese Haltung sind die folgenden Überlegungen massgebend:
Bund und Kantone haben sich in den 90er Jahren massiv verschuldet (Verdoppelung der Staatsschuld von 100 auf 200 Mrd. Fr.). Mit einer konzertierten Reduktion könnten die Schulden markant gesenkt werden (Kantone um rund 20 %, Bund um rund 5 %), was den Schuldendienst in den Kantonen jährlich um ca. 350 Mio. Fr. oder einen Viertel entlasten würde. Dadurch würde die Handlungsfreiheit der Kantone stark verbessert.
Der Schuldenabbau stellt die nachhaltigste Massnahme dar, von der alle Bevölkerungskreise ohne Bevorzugung einzelner Gruppen profitieren könnten. Zudem werden zukünftigen Generationen neue Chancen eröffnet.
Wenn nicht in besseren Zeiten ein Abbau der Schulden vorangetrieben wird, besteht
die Gefahr, dass Bund und Kantone in der nächsten Rezession den neuen Herausforderungen nicht mehr gewachsen sind.
1.02 BE Mit einer konzertierten Reduktion könnten die Schulden markant gesenkt werden
(Kantone um rund 20 %, Bund um rund 5 %), was den Schuldendienst in den Kantonen jährlich um ca. 350 Mio. Franken oder einen Viertel entlasten würde. Dadurch würde die Handlungsfreiheit der Kantone stark verbessert. Der Schuldenabbau stellt die
nachhaltigste Massnahme dar, von der alle Bevölkerungskreise ohne Bevorzugung
einzelner Gruppen profitieren könnten. Wenn zudem in nächster Zeit ein Abbau der Schulden nicht vorangetrieben wird, besteht die Gefahr, dass Bund und Kantone in der nächsten Rezession den neuen Herausforderungen nicht mehr gewachsen sind.
1.03 LU Von den im vorliegenden Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagenen
Verwendungszwecken bevorzugen wir die Variante Schuldenabbau. Der Schuldenabbau stellt die nachhaltigste Massnahme dar, von der zudem alle Bevölkerungskreise ohne Bevorzugung einzelner Gruppen profitieren. Ein Schuldenabbau verschafft den Gemeinwesen zusätzlichen Handlungsspielraum, um notwendige Aufgaben und Massnahmen anzugehen, für Steuersenkungen oder im Hinblick auf rezessive Zeiten. Bund und Kantone haben sich in den letzten Jahren massiv verschuldet. In den 90er Jahren hat sich die Staatsverschuldung verdoppelt. Während die Verschuldungsquote der öffentlichen Hand 1990 nur 30.9 Prozent des BIP betrug, liegt sie heute bei rund 52 Prozent des BIP (der entsprechende Wert steht bei den Maastricht-Kriterien bei 60 % des BIP). Diese Verschuldung muss zurückgeführt werden. Zudem garantiert einzig die