Rapport sur les résultats

Consultation 2007/15: Loi fédérale sur l'aide aux hautes écoles et la coordination dans le domaine des hautes écoles (LAHE) · 97 pages

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Article 60

N° Cat. Participant Proposition Al. 1

313. 1 TG 1 «Führt eine Institution ohne Akkreditierung nach diesem Gesetz die Bezeichnung

«Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» oder eine

Zusammensetzung mit oder eine Ableitung von einer dieser Bezeichnungen..:»

Chapitre 9

Article 63

N° Cat. Participant Proposition Al. 1 1 314. 2 UDC «Der Bundesrat wird ermächtigt, im Rahmen der bewilligten Kredite für den Bereich der Hochschulen internationale Verträge abzuschliessen über: a. die internationale Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Studienstrukturierung sowie der Anerkennung von Studienleistungen, Studienabschlüssen und Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich; b. die Förderung der internationalen Mobilität; c. die Beteiligung an internationalen Förderungsprogrammen und -projekten. Al. 2 2 315. 2 UDC Die Schweizerische Hochschulkonferenz wirkt an der Vorbereitung dieser Abkommen mit. Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt das Verfahren der Mitwirkung» 2

316. 8 EPFZ «Die Schweizerische Hochschulkonferenz wirkt an der Vorbereitung dieser Abkommen mit.

Die betroffenen Hochschulen sind anzuhören. Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt das Verfahren der Mitwirkung im Detail»

Al. 4 4 317. 6 CEPF «Zu wichtigen Fragen hört er die Leitung der betroffenen Hochschulen und die

(proposition analogue:

Verbände der betroffenen Stände vor dem Vertragsabschluss an.»

UPS)

Chapitre 10

Article 65

N° Cat. Participant Proposition

318. 6 CSST «Der Bundesrat erstattet nach Anhörung der Hochschulkonferenz dem Parlament alle vier

Jahre Bericht über die aufgewendeten öffentlichen Mittel und die Auswirkungen des

Finanzierungssystems auf die Haushalte von Bund und Kantonen sowie die Hochschulen

und Disziplinen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Hochschulen und die Disziplinen stützt sich dieser Bericht auf eine unter Beizug internationaler Experten vorgenommene Evaluation des gesamten Hochschulsystems»

Article 66

N° Cat. Participant Proposition Al. 1 1

319. 6 CSST «Das Fachhochschulgesetz vom 6. Oktober 1995 wird aufgehoben abgeändert»

Al. 2 2

320. 8 EPFZ 1. «Forschungsgesetz vom 7. Oktober 1983

Art. 5a, 20 Bst. a, 21, 22, 32 Abs. 2

Aufgehoben