Rapport sur les résultats

Consultation 2007/15: Loi fédérale sur l'aide aux hautes écoles et la coordination dans le domaine des hautes écoles (LAHE) · 97 pages

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282. 7 CODEFUHES e. (nouvelle) «Frauenanteil bei Professuren»

2

283. 2 UDC e. (nouvelle) «Qualität»

2

284. 6 UNES e. (nouvelle) «Anzahl Lehrpunkte»

Al. 3 3 285. 1 SG «Für die Bemessung des Anteils Forschung werden berücksichtigt: a. Forschungsleistungen (Mittel des Nationalfonds, der EU-Forschungsprogramme sowie der Kommission für Technologie und Innovation [KTI]) b. die Akquisition von Drittmitteln aus weiteren öffentlichen und privaten Quellen» 3

286. 2 UDC b. «die Akquisition von Drittmitteln, insbesondere von Mitteln des Nationalfonds, der

EU-Forschungsprogramme, der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sowie weiterer öffentlicher und privater Quellen» Al. 4 4 287. 8 SwissUni (nouveau) «Für die Bemessung des Anteils Weiterbildung werden die Teilnehmerstunden als Indikator beigezogen.» 4 288. 8 AG GWP (nouveau) «Weitere maximal zehn Prozent des jährlichen Gesamtbetrages werden den Beitragsberechtigten ausgerichtet entsprechend dem Anteil ihrer Professorinnen an der Gesamtzahl der an Schweizer Hochschulen lehrenden und forschenden Professorinnen» 4 289. 2 UDC «Höchstens zehn Prozent des jährlichen Gesamtbetrages werden den Beitragsberechtigten ausgerichtet entsprechend dem Anteil ihrer ausländischen Studierenden an der Gesamtzahl der an Schweizer Hochschulen studierender Ausländerinnen und Ausländer» 4

290. 6 CEPF «Höchstens zehn Prozent des jährlichen Gesamtbetrages werden den Beitragsberechtigten

ausgerichtet entsprechend dem Anteil ihrer ausländischen Studierenden an der Gesamtzahl der an kantonalen Schweizer Hochschulen studierender Ausländerinnen und Ausländer»

Al. 5 5

291. 1 SG «Der Bundesrat legt die Berechnungsgrundlagen sowie die Gewichtung der übrigen

Bemessungskriterien fest und definiert die Kategorien von Studierenden, welche für die Bemessung der Beiträge berücksichtigt werden…» 5

292. 1 VD «La Conférence suisse des hautes écoles fixe les bases de calcul et …»

Al. 6 6

293. 1 VD «Elle tient compte en fixant les critères de calcul…»

Article 51

N° Cat. Participant Proposition Al. 1 – 3 1 294. 2 PRD Bauinvestitionsbeiträge werden gewährt für den Erwerb, die Erstellung oder die

(proposition analogue:

Umgestaltung von Bauten, die der Lehre, der Forschung oder anderen

UDC, Swissmem)

Hochschulzwecken zugute kommen. 2 Keine Beiträge werden gewährt an: a. die Kosten von Landerwerb und -erschliessung b. die Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt c. öffentliche Abgaben, Abschreibungen und Kapitalzinsen 3 Für Universitätskliniken werden keine Bauinvestitionsbeiträge gewährt.