Rapport (allemand et français)
Consultation 2007/88: Ordonnance sur I'assurance-maladie (OAMal). Ordonnance sur le calcul des couts et le classement des prestations par les hopitaux et les etablissements medico-sociaux (OCP). Ordonnance sur les prestations dans I'assurance des soins (OPAS) · 178 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 113Fedlex · Rapport sur les résultats
der Organisation gemäss Art. 49 Abs. 2 rev. KVG übertragen und entsprechend mit einem Fallzuschlag finanziert wird.
- Gewährleistung der Versorgungsqualität und der therapeutischen Freiheit Die wichtigsten gesundheits- und versorgungspolitischen Risiken, die mit der leistungsbezogenen Finanzierung verbunden sind, werden in Ziff. 1 dargelegt. Weitere kommen hinzu. Für den VSAO ist es ein zentrales Anliegen, dass diese Risiken nicht eintreten. Die Versorgungsqualität darf mit der neuen Finanzierung nicht schlechter werden und die therapeutische Freiheit muss gewährleistet bleiben. Dies muss bei der Versorgungsplanung und beim Erteilen der Leistungsaufträge berücksichtigt und kontrolliert werden. Der Bund trägt für die Qualitätssicherung auf Grund von Art. 39 Abs.2ter KVG sowie dem Bericht der PVK der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates eine hohe Verantwortung, die im Verordnungsentwurf kaum Niederschlag findet. VSAO beantragt deshalb, die KVV entsprechend zu ergänzen.
- Arbeitsbedingungen
Die Qualität der medizinischen Versorgung in den Spitälern hängt weitgehend vom Personal ab. Es braucht deshalb genügend qualifiziertes Personal, das unter guten Arbeitsbedingungen arbeiten kann. Kostendruck und Wettbewerb dürfen keinesfalls zu Lasten des Personals ausgetragen werden. Es ist aus diesem Grund unerlässlich, dass Zahl und Qualifikation der Arbeitnehmenden einerseits und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen andererseits bei der Planung, bei den Leistungsaufträgen und bei der Prüfung von Qualität und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden. Ein Spital, das die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes nicht einhält, darf keine Vorteile daraus ziehen. Fallpauschalen müssen zudem so bemessen werden, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen überhaupt eingehalten werden können. Das Arbeitsgesetz wird heute in den Spitälern zum Teil noch massiv verletzt, vor allem im ärztlichen Bereich. Es besteht die Gefahr, dass bei der Bemessung der DRG's vom status quo ausgegangen wird und der Kostendruck dazu führt, dass Missbräuche weiter bestehen oder gar zunehmen. Weiter muss bei der Planung, der Vergabe von Leistungsaufträgen und der Prüfung von Qualität und Wirtschaftlichkeit die Einhaltung von orts- und branchenüblichen Löhnen gewährleistet sein.
- Tarifgestaltung
In der parlamentarischen Beratung wurde festgehalten, dass sich die Preise schweizweit werden angleichen müssen. In den Ausführungen zu Art. 59d wird denn auch ausgeführt, dass es in der ganzen Schweiz einheitliche Regeln brauche, damit gesamtschweizerische Spitalvergleiche durchgeführt werden könnten. Es fällt auf, dass der Verordnungsentwurf keine derartigen Regeln enthält. In einem Rechtsstaat müssen aber für hoheitlich reglementierte Systeme transparente Regeln existieren. Es darf nicht sein, dass das vorgesehene Benchmarking-Modell zu einer ungebrochen nach unten drehenden Preisspirale führt, weil letztlich Äpfel mit Birnen verglichen werden. Die Betriebsvergleiche müssen deshalb auf transparenter Grundlage erfolgen. Besondere Leistungen, besondere Verhältnisse und kantonale oder regionale Preis- und Lohnunterschiede müssen berücksichtigt werden. VSAO beantragen, dass Art. 59c entsprechend ergänzt wird.
-Datenschutz
Der Datenschutz und das Arztgeheimnis müssen unbedingt gewährleistet sein. Das bedeutet, dass sensible Patientendaten nicht generell an die Versicherer weiter gegeben werden dürfen und müssen. Der Leitfaden des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ist zu befolgen. In der KVV ist weiter festzuschreiben, dass die Versicherer die Daten, welche sie in begründeten Einzelfällen einholen, nur für die Rechnungskontrolle und nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen.
-Abgeltung von Innovationen
Es ist wichtig, dass Innovationen rasch in die Tarifstruktur integriert werden.
Dazu braucht es ein rasches und effizientes Sonderverfahren. Es muss insbe-