Rapport sur les résultats
Consultation 2008/105: Révision totale de la loi sur la nationalité · 52 pages
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Die Befürworter unterbreiten folgende Vorschläge: Für die Ordnungsfrist seien 3 bis 6 Monate (UR), 6 Monate (JU, ZG, SH, AG, SO, SP, SGB, Unia, SVZ, AVZ), 9 Monate (GL) bzw. mindestens 12 Monate (VD, GE, SSV) vorzusehen. Bei komplexeren Abklärungen solle eine Fristerstreckung möglich sein (ZG).
2. Ablehnende Stellungnahmen
• 11 Kantone (BE, LU, OW, NW, BS, BL, AR, SG, GR, TG, VS) lehnen die vorgeschla-
gene Regelung ab. • 2 Parteien (FDP, CVP) sind gegen die vorgeschlagene Regelung. • 5 weitere Vernehmlassungsteilnehmer (SGV, SVBK, BGSB, BGB, BGR) sind mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden.
Die Einführung einer Ordnungsfrist stelle einen überflüssigen und unverhältnismässigen Eingriff in die Verfahrens- und Organisationshoheit der Kantone dar. Der «Stau» liege erfahrungsgemäss eher beim Bund als bei den Kantonen (OW, BL, BGSB, BGB, BGR). Sowohl aus dem Gesetz als auch aus dem erläuternden Bericht gehe hervor, dass ausschliesslich der Bund für die erleichterte Einbürgerung zuständig sei (NW, TG, GR). Zur Prüfung eines Gesuchs müssten bei verschiedenen Behörden Informationen sowie die Stellungnahme der zuständigen Gemeinde eingeholt werden; auf die Bearbeitungsdauer dieser Behörden könne nur beschränkt Einfluss genommen werden (BS, VS, SGV). Bei nicht tolerierbaren Verzögerungen stehe der Rechtsbehelf einer Rechtsverzögerungsbeschwerde zur Verfügung. Es falle auf, dass nur eine Ordnungsfrist für den Kanton gesetzt werden soll (AR, SG). Ordnungsfristen seien nicht durchsetzbar und würden ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln (FDP).
Art. 34: Enquêtes cantonales: question relative à la durée de la procédure (question destinée aux seuls cantons)
Die Verfahrensdauer in den einzelnen Kantonen: AG:
Kantonales Verfahren: 10,2 Monate inkl. Einholen der Einbürgerungsbewilligung des Bundes. Kommunales Verfahren: 18,6 Monate.
AI:
Ca. 2 Jahre.
AR:
Kantonales Verfahren: ca. 6 Wochen.
Kommunales Verfahren: ca. 6 Monate.
BE:
Kantonales Verfahren: ca. 6 Monate.
Kommunales Verfahren: sehr unterschiedlich.
BL:
Durchschnittlich 1 bis 2 Jahre.
BS:
Ca. 6 bis 9 Monate.
FR:
Durchschnittlich 2 ½ bis 3 Jahre. Die Dauer des kommunalen Verfahrens variiere aufgrund der unterschiedlichen Gemeindeorganisationen (in der Regel 1 Jahr).