Rapport explicatif

Consultation 2008/11: Ordonnance du DETEC sur la réduction accordée sur le prix du sillon ferroviaire dans le trafic combiné · 11 pages

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Referenz/Aktenzeichen: 714/2008-04-29/259

Zur Umsetzung der Umschichtung der Trassenpreissubventionen per Ende 2008 und 2010 werden Züge und Sendungen als Bemessungsgrundlage beibehalten. Die Operateure erhalten ergänzend zu den bestehenden Betriebsabgeltungen für jeden Zug und jede Sendung (sofern sie bestellt und gefahren werden) einen zusätzlichen Abgeltungsbetrag. Die Summe der zusätzlichen Beträge

entspricht in der Höhe der Summe der abgebauten Trassenpreissubventionen im KV. Der zusätzliche Betrag wird teils auf den Abgeltungssatz für die einzelne Sendung, teils auf den Abgeltungssatz für den Zug umgelegt, so dass die Anreizstrukturen der heutigen Abgeltungsform unverändert bestehen bleiben. Die Abgeltung des einzelnen Zuges senkt das Auslastungsrisiko der Operateure, was

insbesondere den Aufbau neuer Relationen erleichtert. Die gleichzeitige Abgeltung der einzelnen Sendung setzt Anreize zur verbesserten Auslastung der Züge bzw. Trassen und somit auch der Infrastrukturkapazitäten. Das Bundesamt für Verkehr beabsichtigt, bei der Umschichtung die

Umlegung auf Sendungen höher zu gewichten als die Umlegung auf Züge, da im KV-Markt bereits eine grosse Zahl an Relationen besteht, bei welchen insbesondere die Anreizwirkung, möglichst viele Sendungen zu fahren, verstärkt werden soll.

Auf die Berücksichtigung einer gewichtsabhängigen Komponente in den Betriebsabgeltungen wird auch zukünftig verzichtet. Im Einklang mit dem Verlagerungsziel stehen als Zielgrösse der Förderung die Sendungen als Äquivalente des Strassentransports und nicht das Gewicht im Vordergrund.

Daneben würde die Einführung einer gewichtsabhängigen Komponente die Handhabung und

Kontrolle der Förderung erschweren, was einem vorrangigen Ziel der Umschichtung widerspricht.

Die Details der Umschichtung und die nach Relationen differenzierten, maximalen Abgeltungssätze für das Jahr 2009 werden im Rahmen des Offertverfahrens kombinierter Verkehr 2009 im August 2008 bekannt gegeben.

Zur Illustration der Auswirkungen der Umschichtungen kann das Beispiel eines KV-Zuges von 1300 Bruttotonnen (oder entsprechend 715 Nettotonnen) mit 28 Sendungen von Basel nach Chiasso (via Gotthard; d.h. 320 km) angeführt werden: Für einen solchen Zug beträgt der Trassenpreis 3440 Franken, wovon heute das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) 1626 Franken und der Bund 1814 Franken übernimmt. Ab 2009 fallen 624 Franken im Rahmen des Abbaus der Subventionen für den Mindestpreis weg. Diesen Betrag wird die Infrastrukturbetreiberin dem EVU künftig zusätzlich in Rechnung stellen. Ab 2011 bestehen keine Trassenpreissubventionen mehr, folglich wird das EVU mit dem gesamten Trassenpreis belastet. Dieses Beispiel (vgl. Tabelle unten) geht davon aus, dass 2011 die Infrastrukturbetreiberinnen den Deckungsbeitrag aufgrund der gleichen Bemessungsgrundlage (Tonnenkilometer) berechnen wie heute.