Rapport explicatif
Consultation 2008/11: Ordonnance du DETEC sur la réduction accordée sur le prix du sillon ferroviaire dans le trafic combiné · 11 pages
Fedlex · Rapport explicatif · Page 8Fedlex · Rapport explicatif
Referenz/Aktenzeichen: 714/2008-04-29/259
Der Bund beabsichtigt das Fördervolumen bis 2011 sukzessive auf dieses neue Niveau zu senken. Die Reduktion der Trassenpreissubventionen auf Ende 2008 ist ein erster Schritt in diese Richtung. Entsprechend wird die Reduktion der Trassenpreissubventionen im nicht alpenquerenden KV nicht auf die Betriebsabgeltungen für diese Verkehre umgeschichtet, sondern stehen diese Mittel für
zusätzliche Betriebsabgeltungen im alpenquerenden KV zur Verfügung (im Umfang von max. 2 Mio. Franken).
Begleitmassnahmen zur Umschichtung
Das BAV geht davon aus, dass die Umschichtung der Trassenpreissubventionen ohne unerwünschte Auswirkungen auf den Markt vollzogen werden kann. Grundsätzlich werden als Folge der
Umschichtung die bestehenden Verträge zwischen Operateuren und Eisenbahnverkehrsunternehmen angepasst werden müssen. Aufgrund des intensiven Wettbewerbs auf beiden Marktseiten sind jedoch keinerlei Marktverzerrungen zu erwarten, da es keiner Marktseite möglich ist, der Gegenseite die Konditionen zu diktieren. Zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Operateuren werden die höheren Trassenpreise vollständig überwälzt werden.
Das BAV sieht verschiedene Begleitmassnahmen vor, um die Verhandlungsrisiken zwischen den Marktakteuren zu minimieren, die Planungssicherheit für die Marktakteure zu erhöhen und mögliche Fehlentwicklungen korrigieren zu können:
- Die Auswirkung der Umschichtung auf die Abgeltungssätze für das Jahr 2009 wird im
Rahmen des genannten Offertverfahrens kombinierter Verkehr 2009 transparent aufgezeigt, so dass für alle Marktakteure Zustandekommen und Festlegung der angepassten
Abgeltungssätze nachvollziehbar sind.
- Das BAV wird in den mit den Operateuren abgeschlossenen Angebotsvereinbarungen für das Jahr 2009 eine Klausel aufnehmen, welche die KV-Operateure verpflichtet, Preiserhöhungen der Traktionäre infolge der Senkung der Trassenpreissubventionen und der damit
verbundenen höheren Trassenpreisrechnungen zu akzeptieren. Verstösse können die
Kündigung der Angebotsvereinbarung zur Folge haben.
- Das BAV sieht von einer Umschichtung in einem einzigen Schritt ab. Es zieht es vor, die Umschichtung in zwei Schritten vorzunehmen, um etwaige Korrekturen vornehmen zu
können, wenn nach dem ersten (kleineren) Schritt die Marktauswirkungen nicht wie erwartet ausfallen. Die Auswirkungen der Umschichtung sollen daher in den kommenden Jahren intensiv beobachtet werden. Die Ergebnisse dieses Monitoring werden im Rahmen der
zuhanden der parlamentarischen Kommissionen zweijährlich erstellten Berichte über die Verkehrsverlagerung interessierten Kreisen zugänglich gemacht.