Appendice 1
Consultation 2009/89: Révision totale de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) et l'ordonnance sur la signalisation routière (OSR) · 83 pages
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sächlich die vom Parlament geforderte Vereinfachung mit sich bringt. Immerhin war diese Forderung der Auslöser für diese Vorlage.
Der ACS anerkennt, dass die für die Durchführung der Anhörung Verantwortlichen sich sehr um eine übersichtliche Darstellung der vorgesehenen Änderungen bemüht haben. Trotzdem führt die Kombination der Neustrukturierung mit inhaltlichen Änderungen zu einer Komplexität, die das Erkennen von materiell wesentlichen Abweichungen zum geltenden Recht sehr schwierig macht. Dies führt dazu, dass trotz der Bemühungen um Übersichtlichkeit und trotz unserer grundsätzlichen Zustimmung zur Vorlage ein Vorbehalt bezüglich der Frage zurückbleibt, ob im Rahmen der Umsetzung die erforderliche und gewünschte Rechtssicherheit gewährleistet bleibt.
Der - tatsächlich bestehende - Wildwuchs in der Verkehrssignalisation ist nach unserer Beurteilung nicht eine Folge der aktuell bestehenden Gesetzgebung, sondern der Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften und Weisungen durch die für die Signalisation zuständigen Behörden. Der ACS erwartet, dass der Bund dieser Problematik die erforderliche Aufmerksamkeit widmet und die ihm zur Verbesserung zur Verfügung stehenden Massnahmen so rasch wie möglich ergreift.
strasse Wir erachten den in unserer Stellungnahme vom 30. Oktober 2009 im Rahmen der Vorschweiz konsultation zum Projekt VERVE (Verwesentlichung der Verkehrsregeln bzw. der Verhal-
tensvorschriften) angebrachten Vorbehalt als weitgehend bestätigt. Plakativ ausgedrückt könnte man sagen, dass der Berg letztlich eine Maus geboren hat – denn: Eine substanzielle Vereinfachung bzw. Verwesentlichung des Strassenverkehrsrechts wird u.E. mit den vorliegenden Entwürfen effektiv nicht erreicht („der Abbau der Regelungsdichte durch materielle Änderungen bildet die Ausnahme“; Groberläuterungen S. 16) und dem seitens des ASTRA betriebenen beträchtlichen Aufwand steht u.E. in der Realität kein entsprechender erkennbarer materieller Nutzen bzw. Mehrwert gegenüber. Insbesondere erachten wir die Gefahr als existent, dass im Rahmen der Umsetzung der überarbeiteten Vorschriften die erforderliche und gewünschte Rechtssicherheit nicht gewährleistet ist.
Nichts desto trotz können wir uns mit den Vorschlägen grundsätzlich einverstanden erklären, bringen derzeit jedoch nicht nur, aber vor allem gegen jene Änderungen Vorbehalte an, die klar mit dem Via-Sicura-Handlungsprogramm verknüpft sind. Diesbezüglich gilt es, allfällige Verordnungsanpassungen erst dann vorzunehmen, wenn die einschlägigen Modifikationen auf Gesetzesstufe von den eidgenössischen Räten genehmigt worden sind.
FMS Wie strasseschweiz.
ACVS Es fehlt zunächst an wirklich stichhaltigen Gründen für die Notwendigkeit eines derart vo-(Präsi- luminösen Gesetzgebungsprojekts, das (wie das ASTRA selber zugibt) über Jahre hinweg dent) erhebliche Ressourcen binden wird.
Der Bund beruft sich unter anderem auf das Argument, es gehe darum, die Verkehrsregeln benützer- bzw. bürgerfreundlicher zu machen. Dazu ist anzumerken, dass es seit jeher faktisch nicht mit erster Priorität die Verkehrsteilnehmenden waren, an die sich das Strassenverkehrsrecht richtete, sondern die rechtsanwendenden Behörden und Institutionen, also Polizei, Untersuchungs- und Administrativbehörden, Gerichte, Anwälte und Versicherungen. Die Bürger und Bürgerinnen hingegen befassen sich mit dem Strassenverkehrsrecht in aller Regel (abgesehen vom Fall, dass sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind oder der Verletzung von Verkehrsregeln beschuldigt werden) erst und nur dann, wenn sie die Theorieprüfung zum Erwerb des Führerausweises ablegen müssen, und auch dort nur in Form eines auf das Multiple Choice-System ausgelegten Fragebogens; ansonsten wenden sie das Strassenverkehrsrecht ganz einfach an, ohne dass ihnen der Wortlaut und die Systematik der Verkehrsregeln im Einzelnen bewusst wären. Man mag das als unschön empfinden, aber es entspricht der Realität.
Ebenso wenig überzeugt der Hinweis, man müsse den "Schilderwald abbauen" und die Verkehrsregeln "entrümpeln". Gewiss wäre ein etwas zurückhaltender Umgang mit Signalen und Markierungen da und dort angebracht, und es ist auch einzuräumen, dass im heutigen Strassenverkehrsrecht gewisse Redundanzen bestehen (sie sind für die verkehrspolizeiliche Vollzugspraxis allerdings völlig unbedeutend). Aber um ein effektives Problem, welches diesen Namen verdient, handelt es sich dabei nicht. Vor allem trügen die Neue-