Appendice 3

Consultation 2009/89: Révision totale de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) et l'ordonnance sur la signalisation routière (OSR) · 154 pages

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Abs. 6

Gemäss dieser Bestimmung können Signale "seitenverkehrt" abgebildet werden, wenn ihre Bedeutung damit verdeutlicht wird. Vordergründig richtet sich diese Bestimmung an die Behörden und wäre somit richtig in EBSSV platziert. Sie richtet sich aber bei genauerer Betrachtung an alle Verkehrsteilnehmer. Alle müssen wissen, dass ein Signal auch an der Y-Achse gespiegelt abgebildet werden kann. Es stellt sich deshalb die Frage, ob diese Bestimmung nicht in E-StVB aufzunehmen ist.

Antrag:

Nochmalige Überprüfung

BE Abs. 4: Touristische -, Hotel- und Betriebswegweiser können auch nachts eine wichtige

Bedeutung haben und sollten deshalb immer retroreflektieren.

Textvorschlag: Die Signale müssen retroreflektieren oder nachts beleuchtet sein, ausgenommen die Wegweiser nach den Artikeln 139, 140 Absatz 2 und 141 E-StBV.

Wir begrüssen indessen, dass die Signalgrössen, Dimensionen, Lichtraumprofile etc. neu in einem Normenwerk festgehalten werden und nicht mehr im Gesetz selber. Wir legen Wert darauf, hier noch einmal zu deklarieren, dass innerorts auch das Kleinformat bei Signalen zulässig sein muss. Dies muss so auch in der Norm ausdrücklich festgeschrieben werden. Andernfalls müssten vor allem in grösseren Städten, wo infolge der teilweise engen Platzverhältnisse das Kleinformat aufgestellt worden ist, die Signalisationen ausgewechselt und die Standorte des Lichtraumprofils wegen versetzt werden, was Kosten in zweistelliger Millionenhöhe zur Folge hätte. Diesem Aufwand würde aber kein Mehrwert gegenüberstehen.

VS L'art. 5 n'est pas clair. Le motif des signaux (à mettre au début de la phrase)

Stadt Die Stadt Bern begrüsst, dass die Signalgrössen, Dimensionen, Lichtraumprofile etc: neu Bern in einem Normenwerk festgehalten werden und nicht mehr im Gesetz selber. Sie legt aber

Wert darauf, hier noch einmal zu deklarieren, dass innerorts auch das Kleinformat bei Signalen zulässig sein muss. Dies muss so auch in der Norm festgeschrieben werden. Sollte die heutige gültige Regelung gemäss Signalisationsverordnung Artikel 102, Absatz 2 beibehalten werden, hätte dies für die Stadt Bern Kosten von ca. 16 Mio Franken zur Folge.

Kapo Abs. 4: Touristische -, Hotel- und Betriebswegweiser können auch nachts eine wichtige BE Bedeutung haben und sollten deshalb immer retroreflektieren.

Textvorschlag: Die Signale müssen retroreflektieren oder nachts beleuchtet sein, ausgenommen die Wegweiser nach den Artikeln 139, 140 Absatz 2 und 141 E-StBV.

Kapo Abs.3: Die Kurzfristigkeit ist zu definieren.

GR

bfu Zu Abs. 5:

Vergleichen Sie dazu unsere Bemerkung zu Frage 2.5: Dass die Möglichkeit, die Symbole auf Signalen seitenverkehrt abzubilden, neu nur in einem generellen Sinn geregelt wird, mag zwar gesetzestechnisch eine Vereinfachung sein, verlangt aber vom Anwender mehr Wissen und könnte sich gemäss unserer Einschät-zung negativ auf die Rechtssicherheit auswirken. Wir fordern deshalb, dass die geltende Regelung beibehalten wird.

COCRBT L‟al. 5 n‟est pas clair. Le motif des signaux (à mettre au début de la phrase).

Al. 2 remplacer lumineux par en version lumineuse.

Public Zu Abs. 5:

Health Vergleichen Sie dazu unsere Bemerkung zu Frage 2.5: Dass die Möglichkeit, die Symbole

auf Signalen seitenverkehrt abzubilden, neu nur in einem generellen Sinn geregelt wird, mag zwar gesetzestechnisch eine Vereinfachung sein, verlangt aber vom Anwender mehr Wissen und könnte sich gemäss unserer Einschät-zung negativ auf die Rechtssicherheit auswirken. Wir fordern deshalb, dass die geltende Regelung beibehalten wird.

SP Wir schliessen uns den Ausführungen der BfU an.

Bereich Abs. 4 Radwege

LV Anregung / Frage: Wir würden gerne zukünftig in der Norm 640 829 für gewisse

Situationen auch für Wegweiser gemäss Art. 140 StBV eine retro-reflektierende Ausführung der Signale vorschreiben (z.B. am gleichen Pfosten mit blauen oder weissen Wegweisern, oder innerorts). Ist das mit der vorliegenden Formulierung möglich, oder müsste hier die Ausnahme für Art. 140 gestrichen werden, und wir würden dann umgekehrt in der Norm sagen können, welche Wegweiser ausnahmsweise nicht reflektieren müssten (z.B. alle MTB-Wegweiser)?

Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 19 )

wovon Bund: 1 Kantone: 1 Übrige Stellen: 17

BAV

AR