Rapport sur les résultats
Consultation 2013/104: Loi fédérale sur le centre pour la qualité dans l'assurance obligatoire des soins · 242 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 209Fedlex · Rapport sur les résultats
Article 7 alinéa 1
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Wir sind jedoch der Ansicht, dass insbesondere die Ausgestaltung des Verwaltungsra- NW tes des Zentrums angepasst werden sollte, um die Akzeptanz massgeblich zu erhöhen
und die Chancen für eine partnerschaftliche und wirksame Umsetzung der qualitätsver-
bessernden Massnahmen zu steigern. Ein paritätisch zusammengesetzter Verwaltungsrat erhöht das Wohlwollen für das nationale Zentrum und vereinfacht die Aufgabenerfüllung. Wichtig ist, dass der Verwaltungsrat steuernd tätig ist und Herausforderungen und Themenbereiche selbständig festlegen kann. Dies stärkt die gewünschte Unabhän-
gigkeit des nationalen Zentrums.
Insbesondere die Zusammensetzung des Verwaltungsrats muss angepasst werden. Die LU wichtigsten Akteure im Gesundheitswesen, also die Kantone, Leistungserbringer, Versicherer, die Industrie und der Bund müssen darin vertreten sein. Die Mitglieder des Ver-
waltungsrats sollen von diesen Akteuren vorgeschlagen werden können. Wichtig ist,
dass der Verwaltungsrat steuernd tätig sein kann und Themenbereiche selbstständig
festlegen kann. Dies stärkt die gewünschte Unabhängigkeit des nationalen Zentrums.
Nous estimons tout d'abord que la composition proposée par le Conseil fédéral pour le NE futur centre, notamment au sein de son conseil d'administration, devrait mieux prendre
en compte la représentativité des différents partenaires actifs dans le domaine de la
santé, et notamment celle des cantons, afin de lui donner la plus grande légitimité pos-
sible et d'en assurer un fonctionnement optimal.
Wir sind jedoch der Ansicht, dass die angemessene Vertretung aller Akteure mit bisheri- OW gen und aktuellen Aufgaben im Bereich von Qualitätssicherung, Patientensicherheit und HTA gemäss vorliegender Konzipierung des Zentrums nicht möglich ist. Die partner-
schaftliche Umsetzung von Massnahmen im Bereich Qualitätssicherung und Patienten-
sicherheit ist für die Akzeptanz und wirkungsvolle Umsetzung ein zentraler Erfolgsfaktor.
Der breite Einbezug der Betroffenen hat sich beispielsweise in der Stiftung für Patien-
tensicherheit sehr bewährt. Um die Akzeptanz der Stakeholder massgeblich zu erhöhen und die Chancen für eine partnerschaftliche, wirksame Umsetzung der qualitätsverbes-
sernden Massnahmen zu steigern, ist aus Sicht des Regierungsrats insbesondere die
Ausgestaltung des Verwaltungsrats des Zentrums anzupassen:
Der Verwaltungsrat sollte aus neun Mitgliedern bestehen, die die Akteure im Gesund-
heitswesen (Kantone, Leistungserbringer, Versicherer, Bund) repräsentieren. Die Mit-
glieder des Verwaltungsrats sollen von diesen Akteuren vorgeschlagen werden können.
Die Kantone können drei Personen vor-schlagen. Der Verwaltungsrat kann vom Bun-
desrat eingesetzt werden (analog zu Swissmedic). Wichtig ist, dass der Verwaltungsrat
steuernd tätig sein und Herausforderungen und Themenbereiche selbstständig festle-
gen kann. Dies stärkt die gewünschte Unabhängigkeit des nationalen Zentrums.
Da die Erteilung von Leistungsaufträgen sowie die partnerschaftliche Umsetzung von SG Massnahmen im Bereich Qualitätssicherung und Patientensicherheit für die Akzeptanz
und wirkungsvolle Umsetzung ein zentraler Erfolgsfaktor ist, muss der Verwaltungsrat
zwingend aus Mitgliedern bestehen, welche die Akteure im Gesundheitswesen (Kan-
tone, Leistungserbringer, Versicherer, Bund) repräsentieren. Diese Mitglieder sollen von den Akteuren (z.B. GDK, Organisationen der Leistungserbringer, Dachverband der
Krankenkassen, MTK) vorgeschlagen werden können. Artikel 7 Absatz 1 soll dies klar
vorsehen: "Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan. Er besteht aus zehn fachkundigen Mitgliedern, aus je drei Kantonsvertreterinnen und -vertretern, aus Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer und aus Vertreterinnen und Vertreter der Kranken- und Unfallversicherern sowie aus einem BAG-Vertreter."
En ce qui concerne la gouvernance du futur centre, le projet fédéral prône un modèle GE expert et centralisé, régulé par la Confédération, avec participation des parties pre-
nantes (cantons, prestataires, assureurs, ... ), sous forme de plateformes, dont on sup-
pose que le rôle sera consultatif. A l'instar de la Conférence intercantonale des direc-
trices et directeurs de la santé (CDS), le canton de Genève souhaite voir explicitement
fixée dans la loi la représentation des cantons au sein du Conseil d'administration. Responsables de l'organisation des soins et de leur co-financement, ils doivent être adéquatement représentés dans la manière d'organiser l'évaluation de ce, qui relève de leur
responsabilité.
D'après le projet de loi, les objectifs stratégiques seront fixés par le Conseil fédéral et il FR est indispensable que les cantons soient associés à ce niveau-là de discussion. La