Rapport sur les résultats
Consultation 2013/104: Loi fédérale sur le centre pour la qualité dans l'assurance obligatoire des soins · 242 pages
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Article 10 alinéa 1
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
In Bezug auf den 3. Abschnitt des Vorentwurfs zur Organisation des geplanten Instituts Curaviva haben CURAVIVA Schweiz und senesuisse keine Bemerkungen und halten sich mit ei-
ner Bewertung der geplanten Organisation zurück.
Article 12
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Bei der gemäss Artikel 12 Buchstabe a vorgesehenen Finanzierung über zusätzliche GL Prämienbeiträge handelt es sich nach unserer Einschätzung um eine sogenannte Kos-
tenanlastungssteuer. Da wie bereits erwähnt die Stärkung von Qualität und Wirtschaft-
lichkeit eine im KVG dem Bund zugeordnete Aufgabe ist und die daraus resultierenden
Ausgaben dementsprechend als gesetzlich gebunden zu beurteilen sind, ist nicht nach-
vollziehbar, weshalb letztere über eine zusätzliche Kostenanlastungssteuer und nicht
über allgemeine Steuergelder finanziert werden sollen (vgl. hierzu S. 21 des erläutern-
den Berichts). Wir machen vorsorglich darauf aufmerksam, dass die geforderte Einbin-
dung der Stakeholder nicht dazu führen darf, die finanziellen Lasten (einmal mehr) auf
die Kantone abzuwälzen. Bei einem solchen Vorgehen müsste mindestens gewährleis-
tet sein, dass auch die Leistungserbringer – welche von der Arbeit des Zentrums eben-
falls einen Nutzen hätten – sich an der Finanzierung beteiligen müssten.
Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden begrüsst die vorgeschlagene Finanzierung NW des nationalen Zentrums für Qualität. Es ist notwendig, dass künftig für die Stärkung der
Qualitätssicherung und auch für die Überprüfung und Bezeichnung der Leistungen mas-
sgeblich mehr Ressourcen zur Verfügung stehen. Es ist zu begrüssen, dass die Finan-
zierung der Aufgaben im Bereich Qualitätssicherung und Patientensicherheit durch ei-
nen Krankenkassen-Prämienzuschlag sichergestellt werden soll. Die Finanzierung der
Aufgaben im Bereich HTA über Bundesmittel erachten wir aufgrund des gesetzlichen
Auftrages des Bundes als korrekt.
Mit der vorgeschlagenen Finanzierung sind wir einverstanden. LU
Wie dargelegt verpflichtet das KVG den Bund, auf die Stärkung von Qualität und Wirt- AR schaftlichkeit hinzuwirken. Der Bund hat die aus der Umsetzung der Verpflichtung ent-
stehenden Ausgaben zu tragen. Die Finanzierung hat demzufolge aus allgemeinen Mit-
teln des Bundes zu erfolgen. Vor diesem Hintergrund wird die vorgesehene Finanzie-
rung über Beiträge der Versicherer abgelehnt.
Die Finanzierung der vom Bund obliegenden Aufgabe der Stärkung der Qualität und GR Wirtschaftlichkeit ist durch den Bund über allgemeine Steuern zu finanzieren.
Was die Finanzierung des Zentrums und seiner Aktivitäten betrifft, stimmt der Regie- BE rungsrat dem vorliegenden Vorschlag des Bundesrates zu und begrüsst, dass die Kan-
tone nicht in die Mitfinanzierungspflicht genommen werden.
Deshalb lehnen wir die vorgesehene Finanzierung zu/asten der OKP bzw. der Prämien- UR zahlenden und der Kantone entschieden ab. Eine damit verbundene Prämienerhöhung
würde überdies auch die Kantone und Gemeinden über die Prämienverbilligung und
über nicht bezahlte Prämien finanziell belasten. Anzumerken ist, dass die mit der Vor-
lage verbundenen Ziele mit dem geplanten Mitteleinsatz (30 Mitarbeitende mit einem
Budget von 32 Mio. Franken pro Jahr) nicht erreicht werden können. So dürfte eine Er-
höhung der finanziellen Mittel bereits nach kurzer Zeit unumgänglich werden.
Considérant le mode de financement actuel de I'AOS, il faut sans doute se poser la JU question de réfléchir à un autre modèle. Il y en effet lieu de rappeler que les cantons
(pour le Canton du Jura cela représente plus de 33 millions) contribuent au paiement
des assurés de condition économique modeste par le biais de subsides versés aux as-
sureurs-maladie. A ce titre et si ce mode de financement devait être maintenu, on ne
saurait considérer que les cantons ne paient rien. Un financement par l'impôt sur le plan