Annexe au rapport de consultation

Consultation 2014/12: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité 2012-2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons · 105 pages

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Annexe au rapport rendant compte des résultats de la consultation du rapport sur l’évaluation de l’efficacité 2012–2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons

Gemeinwesen ganz direkt (siehe auch 1.10 Wasserzinse).

PVL Das Ressourcenpotenzial soll die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung, die in einem

Kanton anfällt, umfassen. Bei den Wasserzinsen und anderen Regalien und Konzessionen handelt es sich jedoch um eine Abgeltung für Gegenleistungen und somit nicht um Fiskaleinnahmen. Es wäre deshalb systemwidrig, das Ressourcenpotenzial auf nicht-fiskalische Einnahmequellen der Kantone auszudehnen. Neben der Schwierigkeit der Bemessung und der Vergleichbarkeit mit den Fiskaleinnahmen würde sich auch die Frage stellen, ob nicht weitere Einnahmequellen wie z.B. Abgeltungen für die Staatsgarantie von Kantonalbanken usw. einzubeziehen wären.

PSS Ja. Der frühere Grundsatzentscheid gegen die Berücksichtigung nicht-fiskalischer Einnah-

men wie beispielsweise Wasserzinsen ist aus Sicht der SP nach wie vor aus systemischen Gründen nicht in Frage zu stellen.

UDC -

Associations

CP -

economiesuisse Dazu nimmt economiesuisse keine Stellung.

Oui, les cinq catégories de nature fiscale qui déterminent Ia péréquation reflètent de manière FER satisfaisante Ia capacité économique des cantons. Par conséquent, il ne serait pas judicieux

d'y intégrer les redevances hydrauliques.

SEC suisse -

UPC Identisch mit Stellungnahme von economiesuisse

USP -

Ja. Eine Berücksichtigung nicht-fiskalischer Einnahmen, wie beispielsweise Wasserzinsen, widerspricht dem Konzept des Ressourcenausgleiches, das sich auf die Besteuerung der Wertschöpfung ohne direkte Gegenleistung des Staates beschränkt. Zudem würde gemäss USS

einer Studie von BAK Basel Economics der Einbezug zusätzlicher Ressourcen ohnehin weder die Ausgestaltung noch die Verteilungswirkung des Ressourcenausgleichs wesentlich verändern.

Die Bemessung des Ressourcenpotenzials soll grundsätzlich auch weiterhin keinen Bezug auf einzelne Ertragsquellen der Kantone nehmen, die keine Steuern sind (bei den Wasserzinsen handelt es sich bekanntlich um Abgeltungen für Nutzungsrechte), da sonst auch wei-ACS

tere Forderungen nach dem Einbezug ähnlicher Erträge der Kantone erhoben werden könnten. Allerdings sind die Meinungen der Mitglieder des SGV bezüglich des Einbezugs der Wasserzinsen geteilt, weshalb wir auf eine abschliessende Antwort verzichten.

usam -

Obwohl das Ressourcenpotenzial durch die Ausklammerung der Wasserzinsen nicht vollständig erfasst und sogar systematisch verzerrt wird, stimmt der SSV der Argumentation des UVS Bundesrates im Sinne eines pragmatischen Kompromisses zu. Dieses «Ja» gilt allerdings

nur, sofern nicht umgekehrt andere - urbane- Ressourcenpotenziale systemwidrig in die Berechnungen einbezogen werden.

Oui, car les redevances hydrauliques sont des recettes non fiscales qui comportent une Travail.Suisse

contre-partie de l’Etat.