Annexe au rapport de consultation

Consultation 2014/12: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité 2012-2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons · 105 pages

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Annexe au rapport rendant compte des résultats de la consultation du rapport sur l’évaluation de l’efficacité 2012–2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons

steuerlich ausschöpfen wollen. Der scharfe Steuerwettbewerb bei den juristischen Personen, der insbesondere durch die ressourcenstarken Kantone gefördert wird, kann nun nicht ein Grund sein, die Berechnungsweise im Ressourcenausgleich anzupassen. Würde auf diese Forderung eingegangen, müssten die ressourcenstarken Kantone weniger Ressourcenausgleich zahlen und könnten die frei werdenden Mittel in weitere Steuersenkungen für juristische Personen lenken. Dadurch würden der Steuerwettbewerb weiter angeheizt, die Disparitäten weiter vergrössert statt verringert und die Zielsetzung des Finanzausgleichs ausgehebelt.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Abgrenzung zur USR III. Heute schon werden Anpassungen des Finanzausgleichs in diesem Zusammenhang gefordert. Sie sind Bestandteil der USR III und sollen zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Die Fragen im Zusammenhang mit der effektiven Steuerausschöpfung der Kantone sind im Rahmen der USR III zu prüfen. Eventuell sind neue Faktoren einzuführen.

Position: Die Gewinne juristischer Personen und die Einkommen natürlicher Personen sind unabhängig von der steuerlichen Ausschöpfung gleichwertig ins Ressourcenpotenzial einzurechnen. Allfällige Änderungen sollen im Rahmen der USR III geklärt werden.

CGCA Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Cantons

Nein

Begründung: Im Wirksamkeitsbericht werden keine stichhaltigen Argumente genannt, weshalb die Neugewichtung der Gewinne der Unternehmungen nicht bereits per 2016 eingeführt werden soll. Im Wirksamkeitsbericht wird argumentiert, dass das Mandat für den Wirksamkeitsbericht eine «ex post-Analyse» enthalte, wogegen die USR III «prospektiv» ausgelegt sei. Gerade weil sich die tiefere Ausschöpfbarkeit der Gewinne der juristischen Personen bereits in den letzten Finanzierungsperioden unabhängig von zukünftigen Reformen gezeigt hat, ist eine Anpassung ab 2016 gerechtfertigt. Dies gilt umso mehr, als eine geringere Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen auf 2016 die finanziellen Verwerfungen im ZH

NFA ab etwa 2022 infolge der Anpassungen der USR III glätten würden. Wird die heutige Gewichtung fortgeführt, so wird das Steuerpotenzial derjenigen Kantone, die über einen überdurchschnittlichen Anteil an juristischen Personen verfügen, weiterhin überschätzt. Betroffen bzw. benachteiligt sind insbesondere die ressourcenstarken Kantone und Wachstumslokomotiven der Schweiz. In der Botschaft sollen die Auswirkungen einer geringeren Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen auf den Ressourcenindex und die Ausgleichszahlungen aufgezeigt werden, damit die eidgenössischen Räte in der parlamentarischen Phase über die notwendige Entscheidungsgrundlage für die Einführung eines Gewichtungsfaktors verfügen.

Ja.Die Frage der Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen wird sich im Rahmen BE

der USR III stellen. Sie sollte nicht vorgezogen worden.

LU Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Ja, wir teilen die Auffassung des Bundesrats. Die Gewinne juristischer Personen und die Einkommen natürlicher Personen sind unabhängig von der steuerlichen Ausschöpfung gleichwertig ins Ressourcenpotenzial einzurechnen. Allfällige Änderungen sollen im Rahmen der UR USR III geklärt werden.

Begründung:

Identisch mit Stellungnahme der ressoucenschwachen Kantone

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz setzt sich für einen fairen NFA ein. Wenn in der vergangenheitsbezogenen Analyse der Finanzierungsperiode 2012–2015 festgestellt wird,

dass sich die geringere Ausschöpfbarkeit der Gewinne der juristischen Personen im Ver-SZ

gleich zu den Einkommen der natürlichen Personen bereits für die vergangenen Jahre gezeigt hat und dies objektiv messbar belegt wird, dann unterstützt er die sachgerechte logische Konsequenz, die Gewichtung diesem Umstand anzupassen.

Die ressourcenstarken Kantone stellen hierzu eine Forderung, die erst im Hinblick auf die USR III relevant sein wird. Sie bemängeln, dass bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials eines Kantons die Gewinne der juristischen Personen gleich angerechnet werden wie die Einkommen der natürlichen Personen, obwohl die steuerliche Ausschöpfung bei juristischen Personen deutlich tiefer ist als bei natürlichen Personen. Dies führe in Kantonen mit hohen Gewinnen juristischer Personen zu einem systematisch zu hohen Ressourcenpoten-OW

zial und folglich zu hohen Ablieferungen in den Ressourcenausgleich.

Diese Forderung ist aus den nachfolgenden Gründen abzulehnen. Die Kantone legen im Rahmen ihrer Steuerhoheit selbst fest, wie weit sie die Gewinne der juristischen Personen steuerlich ausschöpfen wollen. Der scharfe Steuerwettbewerb bei den juristischen Personen, der insbesondere durch die ressourcenstarken Kantone gefördert wird, kann nun nicht ein