Rapport sur les résultats

Consultation 2014/53: Révision partielle de la loi fédérale sur l'assurance-maladie relative au pilotage du domaine ambulatoire · 167 pages

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

- Tätigkeit von mindestens drei Jahren an einer anerkannten schweizerischen Wei-

terbildungsstätte: Da es um die Wahrung einer hochstehenden Qualität der ärztlichen Versorgung und um die Vertrautheit mit dem Schweizerischen Gesundheitssystem geht und somit sachliche Gründe für diese Einschränkung vorliegen, erachten wir die Verpflichtungen der Schweiz im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit im EU-/EFTA-Raum als nicht verletzt.

In seiner beständigen Politik und zuletzt gegenüber dem Departementsvorsteher an- H+ lässlich des Runden Tisches vom 11. Februar dieses Jahres steht H+ der Zulassungssteuerung kritisch gegenüber und hat bisherige Vorschläge abgelehnt (Beilage).

Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf ist aus Sicht von H+ eine Misstrauenserklärung an das föderale Gesundheitssystem, die Tarifpartnerschaft und die Gewaltentrennung. Er wirft mehr Probleme auf, als er zu lösen vermag. H+ lehnt deshalb die vorliegende Gesetzesrevision ab und verlangt eine umfassende Überarbeitung.

1 Fehlende Problemanalyse und Ziele

Angesichts des drohenden Ärztemangels und der Annahme der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ am 9. Februar 2014 erscheint eine Gesetzesrevision gegen Überversorgung widersprüchlich und anachronistisch.

Solange keine Definitionen und Messkriterien bestehen, ist völlig unklar, was unter einer Über-versorgung zu verstehen ist. Zwar gibt es Studien, die zeigen, dass Angebot und Nachfrage medizinischer Leistungen korrelieren. Ob ein höheres Angebot aber eine Überversorgung bedeutet, wurde nirgends behauptet oder nachgewiesen. Mengensteuerungen ohne vorhandene Definitionen, Messkriterien und Evidenz lehnen wir ab.

Eine allfällige Unterversorgung können die Kantone im Rahmen ihrer kantonalen Gesetzgebung heute bereits angehen. Dafür brauchen sie keine Änderung der nationalen Gesetzgebung. In den meisten Kantonsversfassungen ist die Sicherung der medizinischen Versorgung aufgeführt.

Die einzigen Gründe für eine ambulante Steuerung, die im erläuternden Bericht genannt wer-den, sind die bisherige dringliche Gesetzgebung, die Angst „gewisser Kantone“

(Seite 2) und die Äusserungen einiger Partner der beiden Runden Tische (Seite 3). Eine konkrete Notwendigkeit zur Steuerung von Über- oder Unterversorgung wird aber im Bericht nirgends ausgewiesen. Dies zeigt sich dann auch in der Ausgestaltung der Gesetzgebung, wenn jeder Kanton seinen Eingriff anders begründen und ausgestalten kann.

Der Vernehmlassungsentwurf legt keinen Beweis vor, dass ein Problem besteht.

Der Vernehmlassungsentwurf verschiebt es in die Verordnung, eine „angemessene Versorgung zu bestimmen“ und „Kriterien festzulegen“ (Seite 10). Der Entwurf spricht allgemein von „Qualitätskriterien“ und bringt nur ein Beispiel, nämlich den „Zugang der Patientinnen und Patienten zur Behandlung innert nützlicher Frist“. Der Bund hat bisher weder im Rahmen seiner Kompetenzen zur Qualitätssicherung (Art. 58 KVG) noch anlässlich der beiden Runden Tische konkrete inhaltliche Vorstellungen über solche Qualitätskriterien geäussert. Auch bei der stationären Spitalplanung hat der Bund sich auf prozedurale Vorgaben beschränkt (Art. 58a – 58e KVV), namentlich oben erwähnter Zugang.

Eine gesetzliche Vollmacht für ambulante Planungskriterien ohne klare Vorstellungen, was diese beinhalten sollen, lehnen wir ab.

Unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ (Seite 18) wird eine Senkung oder Stabilisierung der Krankenversicherungskosten und -prämien als positiv bewertet. Offenbar ist dies das eigentliche Ziel des Vernehmlassungsentwurfes, nicht die Qualitätssicherung. Es fehlt aber auch hier der Nachweis, dass die seit 2001 bestehende Gesetzgebung zur Einschränkung der ambulanten Leistungserbringer effektiv dazu beigetragen hat, die Kosten- und Prämienentwicklung in der Krankenversicherung zu dämpfen.