Rapport sur les résultats

Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 28Fedlex · Rapport sur les résultats

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

den Auswirkungen der geplanten Teilrevisionen gänzlich fehlen. Ein solches Vorgehen entspricht einem Blindflug ohne Kompass und Höhenmesser. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, weshalb das EDI von der bewährten Zusammenarbeit mit der Pharmabranche abweicht. So erhält die im Jahr 2013 gemeinsam erarbeitete Kompromisslösung im Bereich der Preisüberprüfung keine Möglichkeit zur Bewährung. Das EDI strebt vielmehr einseitig einen Systemwechsel an, dessen Folgen nicht absehbar sind.

2. Abhängigkeit von Währungsturbulenzen wird zementiert

Die Pharmabranche hat sich bereits vor zwei Jahren vehement dagegen gewehrt, dass sich der Bundesrat bei den dreijährigen Preisüberprüfungen allein auf den Preis im Ausland und somit den Wechselkurs abstützt. Dank einer ausgewogenen Berücksichtigung des Auslandpreisvergleiches und der Hinzunahme eines therapeutischen Quervergleiches (sog. TQV) sollte die Abhängigkeit von Währungsturbulenzen vermindert werden. Wie gefährlich Wechselkursschwankungen sein können, hat die Finanzkrise von 2008 und die damit verbundene Problematik der Frankenstärke deutlich aufgezeigt.

Dass nun das EDI im erläuternden Bericht unter Punkt 2.3. leichtfertig davon ausgeht, dass keine weiteren, bedeutenden Wechselkursschwankungen zu erwarten seien, entbehrt jeglicher Grundlage. Wechselkursschwankungen hat es immer gegeben und wird es immer geben. Das EDI schlägt ohne Berücksichtigung dieser Bedenken ein Preisfixierungssystem vor, das unabhängig von der lokalen Preisbildung vom Ausland dominiert wird. Die Medikamentenpreise sind somit möglichen Währungseffekten weiterhin schutzlos ausgeliefert. Dies ist auch aus Sicht der Rechtssicherheit höchst problematisch. Tatbestände und Rechtsfolgen sollten nicht ausschliesslich an ein unbeständiges Element wie den Wechselkurs anknüpfen. Zudem obliegt es beim vorgeschlagenen Preisfixierungssystem letztlich den Behörden, die Marge eines Pharmaproduktes zu bestimmen. Dies jedoch ohne unternehmerisches Risiko zu tragen. Um diese Rechtsunsicherheiten und Abhängigkeiten zu entschärfen, müssten bei der Preisfestsetzung mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Besonders geeignet wäre dazu der bereits erwähnte therapeutische Quervergleich TQV. Mit einer ausgewogenen Gewichtung beider Faktoren könnten unerwünschte und zufällige Währungseffekte abgefedert werden.

3. Keine Preissymmetrie bei den Preisüberprüfungen

Die vorliegenden Teilrevisionen sind in Bezug auf die Preisüberprüfungen einseitig ausgestaltet. So werden im Rahmen des Auslandpreisvergleichs weiterhin nur Preissenkungen verfügt, nicht aber Preiserhöhungen. Aus Gründen der Rechtsgleichheit müsste im Falle von steigenden Preisen in den Referenzländern (z.B. aus Währungs- oder Regulierungsänderungen) auch ein Preisanstieg in der Schweiz verfügt werden können. Es ist deshalb nicht nur stossend, sondern verfassungswidrig, dass wechselkursbedingte Preisveränderungen zwar eine Preissenkung, nicht aber eine Preiserhöhung begründen können.

4. Kein Handlungsbedarf für weitere Kostendämpfungsmassnahme

Die IHZ ist über die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen besorgt. Diese muss langfristig stabilisiert werden. Isolierte Kostendämpfungsmassnahmen sind dazu nicht geeignet und sogar kontraproduktiv. Die Unterschiede bei den Medikamentenpreisen zwischen der Schweiz und den Referenzländern sind in den vergangenen Jahren bereits massiv reduziert worden. Bei den 200 umsatzstärksten patentgeschützten Medikamenten beträgt der Preisunterschied gemäss Auslandpreisvergleich nur noch rund fünf Prozent. Das ist im Vergleich zu anderen Produkten und Dienstleistungen ein sehr tiefer Wert. Die Preisdifferenz für sämtliche Verbrauchsgüter und Dienstleistungen in denselben Vergleichsländern wie bei den Arzneimitteln (AUT, DE, DK, FR, GB, NL) liegt gemäss Zahlen des Bundesamtes für Statistik bei 30 Prozent. Selbst nicht forschungsintensive Produkte wie Kleider oder Schuhe sind im Ausland über 10 Prozent günstiger. Deshalb ist es unverständlich, warum das Preisniveau ausgerechnet bei den innovati-