Rapport sur les résultats
Consultation 2015/14: 11.418 Iv.pa. LAMal. Accorder plus d'autonomie au personnel soignant · 140 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 35Fedlex · Rapport sur les résultats
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
demographischen Wandels (zunehmend ältere Bevölkerung) aber andererseits auch einer zunehmenden Bevölkerungskonzentration in den regionalen Zentren konfrontiert. Dieser zweite Punkt verstärkt den Effekt, dass in den Bergdörfern und
peripheren ländlichen Gemeinden vor allem eine zunehmend ältere Bevölkerung
ansässig ist. Der Bedarf nach medizinischer Betreuung steigt und die Verfügbarkeit derselben ist oft auch ein Entscheidfaktor für den Verbleib in einer Region. Dies gilt auch für junge Familien, die sich in einer Region niederlassen wollen. Sie werden gut prüfen, ob ihre Kinder in der Region genügend medizinisch betreut werden können.
Dem gestiegenen Bedarf nach medizinischer Betreuung steht eine Ausdünnung der medizinischen Grundversorgung gegenüber. Es wird in vielen Regionen immer
schwieriger, Hausarztpraxen aufrecht zu erhalten und die Nachfolge zu organisieren. Dazu kommt ein Spardruck der öffentlichen Hand mit der Schliessung von Spitälern.
In dieser Situation wird es immer wichtiger, auch über ergänzende Formen der
medizinischen Betreuung nachzudenken. Die Pflegefachpersonen können hier
teilweise in die Bresche springen. Die Aufwertung dieses Berufes wie in der
Parlamentarischen Initiative und der darauf basierenden Revision des Kranken
versicherungsgesetzes angedacht, geht in die richtige Richtung. Nur muss darauf
geachtet werden, dass nicht wieder neue Barrieren eingebaut werden. Der
Pflegefachberuf muss so attraktiv gestaltet werden dass möglichst viele qualifizierte Personen diesen ergreifen können. Eine Kontingentierung (Numerus Clausus) wie bei den Ärzten auf eidgenössischer Ebene wäre völlig kontraproduktiv.
Zusammenfassend lehnt economiesuisse den vorliegenden Gesetzesentwurf in dieser economiesuis-Form ab; die Fragmentierung im Gesundheitswesen würde damit zunehmen und uner- se wünschte Kostenfolgen nach sich ziehen; die Stellung der Pflege sollte alternativ im Rahmen von integrierten Versorgungsmodellen gestärkt werden; dies verbessert die Grundversorgung durch interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Grundsätzliche Bemerkungen zur Vorlage
economiesuisse anerkennt die Leistungen der Pflegenden. Wir begrüssen auch die Absicht der vorliegenden Parlamentarischen Initiative, den Berufsstatus der Pflegefachpersonen aufzuwerten. Pflegefachpersonen sollen mit ihren spezifischen Kompetenzen besser wahrgenommen und ihre Rolle in einer patientenzentrierten Gesundheitsversorgung gestärkt werden. Dies soll dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen, die Rekrutierung von jungen Erwachsenen und Wiedereinsteigerinnen zu erleichtern und die Verweildauer im Beruf zu verlängern. Als Massnahme sieht die Parlamentarische Initiative für die Pflegefachpersonen neu einen direkten Zugang zu den Patientinnen und Patienten vor. Eine Anweisung oder ein Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin ist nicht mehr nötig. Dies betrifft einen Teil der Pflegeleistungen, nämlich die Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege. Es gilt sowohl im Spital als auch als Hilfe zu Hause. Selbständig tätige Pflegefachperson auf eigene Rechnung, Angestellte eines Pflegeheims und Angestellte einer Organisation der Krankenpflege sollen davon profitieren. Für die Behandlungspflege dagegen ist weiterhin ein Auftrag oder eine Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erforderlich. Der Bundesrat soll die Leistungen definieren. Dazu soll er Pflegefachpersonen ausdrücklich in den Katalog der Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 KVG aufnehmen. Weitere Bestimmungen zu den Pflegefachpersonen sind entsprechend anzupassen. Ein Minderheitsantrag stellt sich gegen den Vertragszwang, der sich neu auf die Pflegenden ausweitet. Sie schlägt als Alternative die Vertragsfreiheit in diesem Bereich vor.
Konkrete Beurteilung der Vorlage
Mit Einführung des Krankenversicherungsgesetz (KVG) im Jahre 1994 wurden drei Ziele verbunden: die Schliessung von Lücken im Leistungskatalog, die Solidarität verbessern und die Kosteneindämmung. Die ersten zwei Ziele wurden erfüllt. Nur die Kosteneindämmung hat das KVG verfehlt. Grund dafür sind die 13 Leistungserbringergruppen, die meist unkoordiniert Leistungen zuhanden des KVG abrechnen können. Mit der Gesetzesvorlage käme eine 14. Gruppe dazu. Einerseits würde dies ein Präjudiz schaffen für weitere Leistungserbringergruppen, einen gleichen Antrag zu stellen, und andererseits würde dies die Fragmentierung unseres Gesundheitswesens verstärken. Unser