Rapport sur les résultats

Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 214Fedlex · Rapport sur les résultats

Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1

Oui – « Avec des réserves quant à la forme prévue de l’organisation. »

AI: Diese Aufgaben sind jedoch innerhalb der Bundesverwaltung wahrzunehmen.

Flughafen Zürich: Wichtig erscheint uns, eine marktorientierte und stetige Weiterentwicklung der Dateninfrastruktur, um modernste Standards auch künftig sicherstellen zu können.

FRS : D’une part, permettre la vente d’offres de mobilité multimodales doit être l’objectif principal. D’autre part, cette liste de tâche ne se fonde pas sur une expérience concrète ; elle est donc bien trop incer-taine pour être ancrée dans une loi. Il faut d’abord définir des tâches via l’attribution d’un mandat ex-terne afin de pouvoir les adapter aux besoins réels ensuite.

sgv: Diese Aufgaben sollen nicht von einer staatlichen Anstalt, sondern von einer privaten Organisation übernommen werden (siehe Antwort 15).

SO: Ein Vorbehalt gilt eher der neuen Anstalt als den Aufgaben.

vbl: Allerdings sollten die Aufgaben, welche die SBB SKI für die öV-Daten heute bereits erbringt, der SBB-I übertragen werden.

VFAS: Die MDA muss in erster Linie als Vermittlerin agieren, um die vorhandene Expertise der Markakteure bestmöglich zur Geltung zu bringen.

Oui – « Il faut définir le traitement et surtout le contrôle des données aux niveaux national et international. »

TG: Es bestehen erhebliche Vorbehalte in Bezug auf die Weitergabe von Daten ins Ausland. Es müsste sichergestellt werden, dass allfällige Personendaten auch im Ausland mit einem angemessenen Datenschutzniveau bearbeitet werden. Zudem müsste eine wirksame Kontrollinstanz im Ausland eingerichtet werden, damit die Daten nicht missbräuchlich verwendet werden können. Die Gefahr eines Miss-brauchs ist gross.

UR: Im Austausch mit unterschiedlichen Datenlieferanten und –bezügern ist die Definition einheitlicher Datenstandards und klarer Anforderungen an die Metadaten eine unabdingbare Voraussetzung. Entsprechend ist auch deren Einhaltung zu überprüfen. Dabei ist der zweckmässige Einbezug der betroffenen Akteure von entscheidender Bedeutung. Wichtig ist die Nutzung anerkannter und erprobter Standards. Aus der Vorlage geht indes nicht klar hervor, wie die freiwillige Datenlieferung mit diesen Vorgaben zusammenpasst. Auch hier müsste eine Unterscheidung zwischen Kern- und Zusatzdaten gemacht werden.

Motifs des parties défavorables

Non – « Les tâches sont trop vagues. »

ACS: Hier gilt es zu beachten, dass diese Aufgabenliste nicht auf konkreten Erfahrungen basiert. Deshalb scheint sie uns zu wenig gut abgestützt, als dass sie in einem Gesetz verankert werden sollte.

214/276 BAV-D-318B3401/238