Rapporto sui risultati
Consultazione 2007/56: 06.414 Iniziativa parlamentare. Modifica della legge sulla cittadinanza. Dichiarazione d'annullamento ed estensione del termine · 26 pagine
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Département fédéral de justice et police DFJP
Office fédéral des migrations ODM
Domaine de direction Nationalité, intégration et subventions fédérales Section Nationalité
soi à renforcer le soupçon général sur les naturalisations, plutôt que de «mieux faire accepter les naturalisations par l’opinion», comme l’affirme le rapport en plusieurs endroits.
CARITAS:
Caritas Schweiz lehnt die Ausdehnung dieser Frist auf acht Jahre ab. Einmal ist erst kürzlich
- und zwar im Rahmen der Totalrevision des ANAG - eine Änderung des Zivilgesetzbuches verabschiedet worden, mit der Scheinehen entschiedener bekämpft werden sollen: So wird es ab dem 1.1.2008 für die Zivilstandesämter möglich sein, eine Eheschliessung zu verweigern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Ehe nur eingegangen werden soll, um ausländerrechtliche Regelungen zu umgehen (Art. 97a ZGB). Der Gesetzgeber hat sich von dieser gesetzlichen Massnahme eine Verringerung der Scheinehen versprochen. Aus dem erläuternden Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates geht sodann hervor, dass bereits heute nur eine geringe Anzahl von Fällen von einem Verfahren zur Nichtigerklärung der Einbürgerung betroffen sind und auch mit der neuen Regelung zahlenmässig nur eine geringe Zunahme zu erwarten sein wird, da die Nichtigerklärung bereits mit der heutigen gesetzlichen Regelung in fast allen Fällen im Rahmen der Fünfjahresfrist verfügt werden kann. Zudem kann dem Bericht zufolge die Missbrauchsbekämpfung bereits im Rahmen der heutigen gesetzlichen Regelung verschärft werden (Ziff. 4.1.1 des Berichts). Mit anderen Worten: Der erläuternde Bericht kommt eigentlich zum Schluss, dass diese Gesetzesänderung gar nicht nötig ist, weil bereits mit den heutigen Bestimmungen Missbräuche ausreichend bekämpft werden können. Es liegt sodann im Interesse aller Beteiligten, dass derartige Verfahren rasch abgeschlossen werden können und somit wieder Klarheit über die Verhältnisse geschaffen wird. Unseres Erachtens besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Antrag:
• Anstatt die Verjährungsfrist auszudehnen, wäre es sinnvoller, allenfalls zusätzliches Per-
sonal einzustellen, um derartige Fälle rasch behandeln zu können. Dies hat das Bundesamt für Migration offenbar auch schon gemacht.
Schweizerischer evangelischer Kirchenbund (SEK - FEPS):
Wie viele zusätzliche Missbrauchsfälle pro Jahr dank den verlängerten Fristen aufgedeckt werden könnten, bleibt aufgrund der lückenhaften statistischen Angaben höchst ungewiss. Die vorgeschlagene Verlängerung der Fristen für die Nichtigkeitserklärungen scheint deshalb willkürlich.
Der SEK würde es demgegenüber begrüssen, wenn eine vereinheitlichte Einbürgerungspraxis der Kantone und die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen gefordert würden.
Fraueninformationszentrum für Frauen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuro-
pa (FIZ):
Das FIZ hält eine fünfjährige Frist für die Prüfung vermeintlicher Missbrauchsfälle für ausreichend. Es ist nicht nachvollziehbar, warum es einer Behörde nach acht Jahren möglich sein soll, Missbrauchsfälle festzustellen, welche sie nicht innerhalb von fünf Jahren ebenso ermitteln kann. Die mit der parlamentarischen Initiative verbundene Regelung ist nicht verhältnismässig. Binationale Paare würde sie einer erheblichen Rechtsunsicherheit aussetzen und damit eine grosse Belastung bedeuten. Während Jahren müssten die Betroffenen davon