Rapporto sui risultati
Consultazione 2007/56: 06.414 Iniziativa parlamentare. Modifica della legge sulla cittadinanza. Dichiarazione d'annullamento ed estensione del termine · 26 pagine
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Département fédéral de justice et police DFJP
Office fédéral des migrations ODM
Domaine de direction Nationalité, intégration et subventions fédérales Section Nationalité
Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG):
Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie so viele Jahre nach der Eheschliessung festgestellt werden soll, ob es sich bei einer Ehe um eine Scheinehe gehandelt hat. Die Initiative gibt hierzu keinerlei Anhaltspunkte.
Für Nicht-EU-Bürger/innen ist die Ehe praktisch die einzige Möglichkeit für einen legalen Aufenthalt in der Schweiz. Die Einbürgerung bedeutet für sie deshalb die Absicherung eines zuvor unsicheren, vom Ehegatten/von der Ehegattin und der Stabilität der Beziehung abhängigen Aufenthaltsstatus. Das Fehlen eines zivilstandsunabhängigen Aufenthaltsrechts ist ein deutliches Beispiel für die Vernachlässigung geschlechtsspezifischer Aspekte in der Ausländergesetzgebung, welche in der vorliegenden Initiative noch markanter zu Tage tritt. Grundsätzlich schafft die Bindung des Aufenthaltsrechts an den Verbleib beim Ehemann/bei der Ehefrau ein Abhängigkeitsverhältnis der ausländischen Partnerin zu ihrem Schweizer Partner resp. des ausländischen Partners zu seiner Schweizer Partnerin. Mit einer Erstreckung der Frist wird das Abhängigkeitsverhältnis noch zusätzlich verstärkt und verlängert. Aus der Migrationsforschung ist hinlänglich bekannt, dass Personen umso verletzlicher und anfälliger für Konflikte und Gewalt werden, je instabiler/unsicherer ihr Aufenthalt im Migrationsland ist. Ausserdem steht die Verlängerung dieser Unsicherheit, welche die Regelung gemäss Initiative mit sich bringen würde, in Widerspruch zur Forderung nach Integration. Denn die Integrationsbemühungen von Migrantinnen und Migranten stehen in direktem Zusammenhang mit der Sicherheit ihres Aufenthaltsrechts. Obiges trifft in besonderem Mass auf Personen zu, die von ihrem Partner/ihrer Partnerin Gewalt erfahren. Zwar betrifft die Regelung sowohl Frauen und Männer. Von häuslicher Gewalt betroffen sind jedoch in der überwiegenden Zahl der Fälle Frauen. Nach einer Scheidung von ihrem Ehemann nach Erwerb des Schweizer Bürgerrechts setzen sich diese Frauen dem Missbrauchsverdacht aus. Eine zusätzliche Fristerstreckung zur Nichtigerklärung einer erleichterten Einbürgerung verlängert die dadurch entstehende Unsicherheit noch, weil die Frau befürchten muss, dem Vorwurf der Scheinehe ausgesetzt zu werden, was den Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft und des Aufenthaltsrechts in der Schweiz nach sich ziehen könnte. Hinzu kommt, dass gerade Frauen, die sich mit einer Scheidung aus einer gewalttätigen oder konfliktbehafteten Ehe zu befreien versuchen, Gefahr laufen, aus Rache von ihrem Ex-Partner angeschwärzt zu werden.
Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass zwei Drittel der Emigrierenden, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kommen, Frauen sind. Entsprechend machen auch häufiger Frauen von der erleichterten Einbürgerung Gebrauch als Männer und wären in grösserem Ausmass von einer verschärften Regelung betroffen. Fazit: Obige Überlegungen machen deutlich, dass die beiden Initiativen die bereits im neuen AuG enthaltene Tendenz zur Vernachlässigung geschlechtlicher Machtverhältnisse zu Ungunsten der Frauen noch verstärken. Die Initiative wird deshalb entschieden abgelehnt.
augenauf Bern:
Der Bericht der SPK erklärt nicht, wieso es den Behörden in acht Jahren möglich sein soll, Missbrauchsfälle aufzuklären, um welche sie sich nicht auch in einer Fünfjahresfrist kümmern können. Vergleichsmässig schwerwiegend betrifft es hingegen die Eheleute: Für sie stellt die Verlängerung der Frist eine tatsächliche Belastung und grosse Unsicherheit dar. Die einseitige Abhängigkeit und die daraus möglicherweise resultierende Unausgeglichenheit erschwert die Beziehung binationaler Ehepaare. Die unsichere Situation hindert Eheleute ausländischer Herkunft daran, sich in der hiesigen Gesellschaft zu verwurzeln und beschnei-